Was heißt digitale Barrierefreiheit?
Kannst du deinen Online-Shop mit geschlossenen Augen bedienen? Nur mit der Tab-Taste, ohne Maus? Wenn nicht, sperrst du Menschen aus. Barrierefreiheit bedeutet: Menschen mit Behinderungen können eine Website finden, erreichen und nutzen — so formuliert es das Gesetz — in der üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe.
Technisch heißt das: Die Seite muss wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Das sind die vier Grundsätze der WCAG, der internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte vom W3C. Die aktuelle Fassung WCAG 2.2 gilt seit Oktober 2023.
Wen trifft das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act der EU um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Für Websites zählt vor allem eine Gruppe: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind Websites und Apps, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen.
- Betroffen: Online-Shops, Buchungsportale, Abo-Abschlüsse, Terminbuchungen mit Vertrag — wenn sie sich an Verbraucher richten.
- In der Regel nicht betroffen: reine Präsentations-Websites ohne Vertragsabschluss, so die Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Reine B2B-Angebote ebenfalls nicht.
- Ausnahme Kleinstunternehmen: Wer Dienstleistungen anbietet und weniger als zehn Beschäftigte sowie höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme hat, ist ausgenommen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
Was verlangt das Gesetz?
- Barrierefrei anbieten — und zwar dauerhaft. Das Gesetz verlangt, dass die Anforderungen stets erfüllt sind, auch nach Änderungen.
- Informationen bereitstellen, wie deine Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, und welche Behörde zuständig ist. In der Praxis heißt das oft Barrierefreiheitserklärung. Sie steht in den AGB oder an einer gut sichtbaren Stelle.
- Alte Verträge, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, dürfen höchstens bis zum 27. Juni 2030 unverändert weiterlaufen.
Kontrolliert wird durch die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit (MLBF) in Magdeburg, seit Herbst 2025 bundesweit zuständig. Im Juni 2026 bearbeitete sie nach eigenen Angaben fast 700 Meldungen. Für nicht barrierefreie Dienstleistungen sieht das Gesetz Bußgelder bis zu 100.000 € vor.
Wie es im Netz aussieht
WebAIM prüft jedes Jahr automatisch die Startseiten der eine Million größten Websites weltweit. 2026 hatten 95,9 % erkennbare Fehler, im Schnitt 56,1 pro Seite. Sechs Fehlerarten machen 96 % aller Funde aus:
Fehler
Startseiten
Zu schwacher Kontrast
83,9 %
Fehlender Alt-Text
53,1 %
Formularfeld ohne Beschriftung
51,0 %
Leere Links
46,3 %
Leere Buttons
30,6 %
Sprache nicht angegeben
13,5 %
Die gute Nachricht steckt in der Liste: Das meiste davon ist Handwerk, kein Hexenwerk. Kontrast anheben, Bilder beschreiben, Formularfelder beschriften — das schafft jede Agentur und vieles davon jeder WordPress-Nutzer selbst.
Häufige Fehler
Fehler 1 · Auf ein Overlay-Plugin vertrauen
Ein Widget, das per Knopfdruck alles barrierefrei macht? Klingt gut, hält aber nicht. In den USA musste der Anbieter accessiBe 2025 auf Anordnung der Handelsbehörde FTC eine Million Dollar zahlen, weil er genau das versprochen hatte. Über tausend Fachleute haben das Overlay Fact Sheet unterschrieben: Overlays sind kein wirksames Mittel für Barrierefreiheit.
Fehler 2 · Kleinunternehmer mit Kleinstunternehmen verwechseln
Die Kleinunternehmerregelung aus dem Umsatzsteuerrecht hat mit dem BFSG nichts zu tun. Dort zählen Beschäftigte und Umsatz oder Bilanzsumme — und die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen.
Fehler 3 · Grüner Test gleich barrierefrei
Automatische Prüfungen finden nur einen Teil der Probleme. Ob eine Bestellung mit Tastatur und Screenreader wirklich durchläuft, merkst du nur, wenn du es ausprobierst.
Fehler 4 · Einmal prüfen und vergessen
Jedes neue Banner, jeder neue Button kann eine Barriere sein. Das Gesetz verlangt Barrierefreiheit dauerhaft, nicht zum Stichtag.
So gehst du es an
- Klären, ob du betroffen bist: Schließen Verbraucher über deine Website Verträge ab?
- Automatisch prüfen: mit WAVE, axe oder dem Lighthouse-Test in Chrome.
- Selbst testen: den wichtigsten Ablauf nur mit der Tastatur und einmal mit einem Screenreader wie NVDA oder VoiceOver.
- Die großen Sechs beheben: Kontrast, Alt-Texte, Formular-Beschriftungen, Link- und Buttontexte, Sprachangabe.
- Informationen nach dem BFSG veröffentlichen und aktuell halten.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG auch für meine Firmenwebsite ohne Shop?
Nach Auffassung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit in der Regel nicht: Reine Präsentations-Websites ohne Vertragsabschluss mit Verbrauchern sind nicht erfasst. Sobald Verbraucher über die Seite buchen, bestellen oder ein Abo abschließen, sieht es anders aus. Barrierefrei lohnt sich trotzdem — für Nutzer und Suchmaschinen.
Bin ich als kleines Unternehmen ausgenommen?
Wenn du Dienstleistungen anbietest, weniger als zehn Beschäftigte hast und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme: ja. Verkaufst du Produkte, die unter das Gesetz fallen, gilt die Ausnahme nicht.
Welcher Standard gilt: WCAG 2.1 oder 2.2?
Das Gesetz verlangt den Stand der Technik. In der Praxis maßgeblich ist die europäische Norm EN 301 549, die für Websites auf die WCAG-Kriterien der Stufen A und AA verweist — derzeit noch auf WCAG 2.1. Wer gleich nach 2.2 baut, ist auf der sicheren Seite.
Was droht bei Verstößen?
Die Marktüberwachung kann Nachbesserung verlangen und das Angebot im Extremfall untersagen. Für nicht barrierefreie Dienstleistungen sieht das Gesetz Bußgelder bis zu 100.000 € vor. Ob Wettbewerber außerdem abmahnen können, haben Gerichte bisher nicht geklärt.