Was ist der Kündigungsbutton?
Abo mit zwei Klicks abgeschlossen, Kündigung nur per Brief? Damit ist seit dem 1. Juli 2022 Schluss. Seitdem gilt § 312k BGB, eingeführt mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge. Das Gesetz nennt ihn „Kündigungsschaltfläche“, im Alltag heißt er Kündigungsbutton.
Das Prinzip: Wer auf seiner Website Verbrauchern ermöglicht, einen kostenpflichtigen Laufzeitvertrag abzuschließen, muss dort auch das Kündigen ermöglichen. Juristen nennen solche Verträge Dauerschuldverhältnisse, also Abos, Mitgliedschaften und Laufzeitverträge. Finanzdienstleistungen sind ausgenommen.
Laut Bundesgerichtshof (Urteil vom 22. Mai 2025, I ZR 161/24) gilt die Pflicht auch dann, wenn einmal bezahlt wird und der Vertrag nach fester Zeit von selbst endet. Entscheidend ist, dass die Leistung fortlaufend erbracht wird.
So muss der Ablauf aussehen
- Erster Button: beschriftet mit „Verträge hier kündigen“ oder gleich eindeutig. Er muss ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein.
- Bestätigungsseite: Der Button führt direkt dorthin. Abgefragt werden Art der Kündigung, Angaben zur Identifizierung, der Vertrag, das gewünschte Ende und wohin die Bestätigung gehen soll.
- Zweiter Button: beschriftet mit „jetzt kündigen“. Erst dieser Klick kündigt.
- Speichern: Der Kunde muss seine Erklärung mit Datum und Uhrzeit speichern können.
- Bestätigung: Du bestätigst sofort elektronisch, was, wann eingegangen ist und zu wann der Vertrag endet.
Gibt der Kunde kein Enddatum an, gilt die Kündigung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. So steht es in § 312k Abs. 5 BGB.
Woran Kündigungsbuttons vor Gericht scheitern
Die Grundregel ist schlicht, die Rechtsprechung dazu wird immer feiner. Die wichtigsten Linien:
Problem
Urteil
Pausen-Angebot auf der Bestätigungsseite
BGH, I ZR 200/25
Button versteckt unter vielen Links
OLG München, 6 U 4336/23 e
Nur im Kundenkonto
OLG Nürnberg, 3 U 2214/23
Falsch beschriftet
OLG Düsseldorf, 20 UKl 1/25
Der BGH hat am 16. Juli 2026 im Fall FitX klargestellt: Die Bestätigungsseite dient allein der Erfassung der nötigen Angaben. Ein werblicher Hinweis, den Vertrag beitragsfrei zu pausieren, hatte dort nichts zu suchen. Vor dem OLG München scheiterte Sky, weil der Button erst nach „Weitere Links einblenden“ zwischen 58 anderen Links auftauchte. Und FitX hatte schon in der Vorinstanz anerkannt, dass „Vertrag finden“ keine zulässige Beschriftung für „jetzt kündigen“ ist.
Wie gut halten sich Unternehmen daran?
Marktcheck · vzbv 2023
Gesetzeskonform umgesetzt?
2.946
geprüfte Websites
42 %
gesetzeskonform
Mehr als die Hälfte fiel durch
Nachprüfung im Juni 2023, im November 2022 waren es erst 28 %. Typisch: falsche Beschriftung, Button am Seitenende, Formular nur nach Login.
Marktcheck · vzbv 2024
Gibt es überhaupt einen Button?
1.200
geprüfte Anbieter
80 %
mit Kündigungsbutton
Jeder fünfte hatte keinen
Februar 2024, Energie, Telekommunikation, Fitness und Medien. Bei Telekommunikationsanbietern fehlte er bei 40 %. Gezählt wurde nur, ob es einen Button gibt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat allein 2022 mehr als 150 Unternehmen wegen des Kündigungsbuttons abgemahnt. Durchgesetzt wird die Pflicht über Verbände und Mitbewerber, also per Abmahnung und Unterlassungsklage.
Was passiert, wenn der Button fehlt?
Die härteste Folge steht direkt im Gesetz: Fehlt der Button oder ist er fehlerhaft, können Kunden jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Deine Mindestlaufzeit ist dann praktisch wertlos. Dazu kommen Abmahnungen, im D-Ticket-Fall etwa mit 269,52 € Abmahnkosten.
Kündigungsbutton und Widerrufsbutton
Seit dem 19. Juni 2026 gibt es zusätzlich einen Widerrufsbutton nach § 356a BGB, beschriftet mit „Vertrag widerrufen“. Er gilt für alle online geschlossenen Verträge innerhalb der Widerrufsfrist, auch für einmalige Käufe. Der Widerruf macht einen Vertrag rückgängig, die Kündigung beendet ihn für die Zukunft. Wer Abos verkauft, braucht meist beide.
Häufige Fehler
Fehler 1 · Halteangebot auf der Bestätigungsseite
Rabatt, Pause oder kleinerer Tarif: Nach dem BGH-Urteil von 2026 gehört nichts davon auf die Seite mit „jetzt kündigen“. In der Bestätigungsmail nach der Kündigung darfst du dich melden.
Fehler 2 · Eigene Kreativ-Beschriftung
„Abschicken“, „Senden“ oder „Vertrag finden“ sind keine gleich eindeutigen Formulierungen. Nimm einfach den Wortlaut aus dem Gesetz.
Fehler 3 · Button verstecken
Kleine graue Schrift, aufklappbare Fußzeile, nur im Kundenkonto: Gerichte sehen das regelmäßig als nicht leicht zugänglich. Der Button gehört gut sichtbar auf jede Seite, etwa in den Footer.
Fehler 4 · Partnerseiten vergessen
Verkaufen Partner deine Abos auf ihrer Website, brauchen auch die einen Kündigungsweg. Das LG Hildesheim nahm dafür 2024 einen Reseller in die Pflicht, das Urteil war noch nicht rechtskräftig.
Checkliste für deinen Kündigungsbutton
- Button „Verträge hier kündigen“ auf jeder Seite, ohne Login erreichbar
- Bestätigungsseite nur mit den Pflichtangaben, ohne Werbung
- Zweiter Button „jetzt kündigen“
- Speichern oder Drucken der Erklärung möglich
- Automatische Bestätigungsmail mit Eingang und Vertragsende
- Gleicher Weg auf allen Partner- und Shopseiten
Häufige Fragen
Wer braucht einen Kündigungsbutton?
Jedes Unternehmen, bei dem Verbraucher über die Website einen kostenpflichtigen Laufzeitvertrag abschließen können, also Abos, Mitgliedschaften oder Laufzeitverträge. Laut BGH auch bei Einmalzahlung, wenn die Leistung fortlaufend erbracht wird. Ausgenommen sind Finanzdienstleistungen.
Darf ich auf der Kündigungsseite ein Rabatt- oder Pausenangebot zeigen?
Nicht auf der Bestätigungsseite. Der BGH hat 2026 entschieden, dass diese Seite allein der Erfassung der Kündigungsangaben dient (I ZR 200/25).
Was passiert, wenn mein Kündigungsbutton fehlt oder fehlerhaft ist?
Kunden dürfen dann jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen. Außerdem drohen Abmahnungen durch Verbraucherverbände oder Mitbewerber.
Was ist der Unterschied zum Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton macht einen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist rückgängig und gilt seit Juni 2026 für alle online geschlossenen Verträge. Der Kündigungsbutton beendet einen Laufzeitvertrag für die Zukunft.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 312k Kündigung von Verbraucherverträgen
- Bundesgerichtshof: Pressemitteilung zu I ZR 200/25
- Bundesgerichtshof: Terminhinweis zu Login vor der Kündigung
- vzbv: Kündigungsbutton-Umsetzung weiterhin mangelhaft
- vzbv: Jeder fünfte Anbieter ohne Kündigungsbutton
- Verbraucherzentrale NRW: Urteil gegen Sky zum Kündigungsbutton
- Bayern.Recht: OLG Nürnberg 3 U 2214/23
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 356a Widerrufsfunktion