Was ist eine Abmahnung?
Im Briefkasten liegt Post von einer Kanzlei: Dein Impressum sei unvollständig, du sollst eine beigefügte Erklärung unterschreiben und Anwaltskosten zahlen. Frist: zehn Tage. Das ist eine Abmahnung.
Das Gesetz beschreibt sie so: Wer einen Anspruch auf Unterlassung hat, soll den anderen abmahnen, bevor er vor Gericht geht. Der Abgemahnte bekommt die Chance, den Streit mit einer Unterlassungserklärung beizulegen — einem Versprechen, den Verstoß nicht zu wiederholen, abgesichert mit einer Vertragsstrafe. So steht es im Wettbewerbsrecht in § 13 UWG und im Urheberrecht in § 97a UrhG.
Unterschreibst du nicht und war der Vorwurf berechtigt, droht eine einstweilige Verfügung oder eine Klage.
Wer darf abmahnen — und was muss drinstehen?
Im Wettbewerbsrecht nennt § 8 Abs. 3 UWG vier Gruppen:
- Mitbewerber, die selbst nicht nur gelegentlich ähnliche Waren oder Leistungen anbieten
- Wirtschaftsverbände, die in einer amtlichen Liste eingetragen sind
- qualifizierte Verbraucherverbände
- Kammern wie IHK und Handwerkskammer sowie Gewerkschaften
Die Abmahnung muss laut § 13 Abs. 2 UWG klar sagen, wer abmahnt, warum er das darf, welchen Verstoß er sieht und welche Kosten er wie berechnet. Fehlt das, ist sie fehlerhaft.
Der wichtigste Schutz für kleine Unternehmen
Mitbewerber bekommen ihre Abmahnkosten nicht ersetzt, wenn es um Informationspflichten im Netz geht — etwa das Impressum — oder um Datenschutzverstöße von Unternehmen mit in der Regel weniger als 250 Mitarbeitenden (§ 13 Abs. 4 UWG). Bei einer ersten solchen Abmahnung darf gegenüber Firmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden auch keine Vertragsstrafe vereinbart werden (§ 13a UWG).
Ist eine Abmahnung unberechtigt oder verlangt sie Kosten, die ausgeschlossen sind, kannst du deine eigenen Anwaltskosten zurückfordern (§ 13 Abs. 5 UWG).
Typische Abmahnfallen im Online-Marketing
Falle
Regel
Impressum
§ 5 DDG
Fremde Bilder
Urheberrecht
Grundpreis
§ 4 PAngV
Rabatt-Werbung
§ 11 PAngV
Datenschutz
DSGVO
Bei Rabatten musst du den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Bei Waren nach Gewicht, Volumen oder Länge gehört der Grundpreis gut lesbar daneben. Das Impressum steht heute im Digitale-Dienste-Gesetz, nicht mehr im Telemediengesetz.
Datenschutzverstöße dürfen Mitbewerber seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 ausdrücklich abmahnen. Bis dahin war das umstritten.
Beispiel: die Google-Fonts-Welle
Das Landgericht München I entschied im Januar 2022: Wer Google Fonts von Googles Servern lädt, gibt die IP-Adresse der Besucher ohne Grund an Google weiter. Man kann die Schriften auch lokal einbinden. Der Kläger bekam 100 € Schadensersatz.
Case · Massenforderungen
Google-Fonts-Schreiben 2022
2.418
Fälle laut Polizei
170 €
Forderung je Fall
Ermittlungen wegen versuchten Abmahnbetrugs und Erpressung
Die Polizei Berlin ermittelte im Dezember 2022 gegen einen Anwalt und seinen Mandanten. Die Websitebesuche sollen automatisiert gewesen sein. Rund 2.000 Empfänger hatten laut Polizei bezahlt.
Case · Umfrage
Abmahnungen im Onlinehandel
18 %
der Händler 2024 abgemahnt
41 %
reagierten nicht
2023 waren es noch 12 %
Händlerbund-Abmahnstudie 2025 mit 164 Händlern. Der Verband verkauft selbst Abmahnschutz — die Zahlen sind nicht repräsentativ, zeigen aber die Richtung.
Die Lehre: Nicht jede Forderung, die wie eine Abmahnung aussieht, ist berechtigt. Abmahnungen, die vor allem Kosten erzeugen sollen, sind nach § 8c UWG missbräuchlich.
Häufige Fehler
Fehler 1 · Die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben
Sie bindet dich auf Dauer. Jeder neue Verstoß löst die Vertragsstrafe aus. Vorformulierte Erklärungen sind oft zu weit gefasst. Ein Anwalt kann eine angepasste Fassung abgeben.
Fehler 2 · Ignorieren
Ist die Abmahnung berechtigt, kann eine einstweilige Verfügung folgen — teurer als jede Antwort. Reagiere innerhalb der Frist, auch wenn du die Forderung für falsch hältst.
Fehler 3 · Jede Kostenforderung zahlen
Beim Impressum und bei Datenschutzfehlern kleiner Firmen dürfen Mitbewerber keine Kosten verlangen. Prüf die Rechnung, bevor du überweist.
So reagierst du richtig
- Ruhe bewahren, Frist notieren.
- Prüfen, wer abmahnt: Ist das wirklich ein Mitbewerber oder ein eingetragener Verband?
- Den Verstoß abstellen, wenn er besteht — egal, wie du auf die Abmahnung antwortest.
- Nichts unterschreiben, bevor ein Anwalt die Erklärung geprüft hat.
- Vorbeugen: Impressum, Datenschutzerklärung, Bildrechte und Preisangaben regelmäßig prüfen.
Häufige Fragen
Muss ich bei einer Abmahnung die Anwaltskosten zahlen?
Bei einer berechtigten Abmahnung meist ja. Ausnahme: Mitbewerber bekommen keine Kosten ersetzt, wenn es um Informationspflichten wie das Impressum geht oder um Datenschutzverstöße von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden.
Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nicht unbedingt in der vorgelegten Form. Sie bindet dich dauerhaft. Lass sie von einem Anwalt prüfen; oft ist eine angepasste Erklärung die bessere Wahl.
Kann ich wegen eines fehlerhaften Impressums abgemahnt werden?
Ja. Ein Mitbewerber kann aber keine Abmahnkosten verlangen, und bei der ersten Abmahnung darf gegenüber kleinen Firmen keine Vertragsstrafe vereinbart werden.
Sind Abmahnungen wegen DSGVO-Verstößen zulässig?
Ja. Der Bundesgerichtshof hat im März 2025 entschieden, dass Mitbewerber und Verbraucherverbände Datenschutzverstöße wettbewerbsrechtlich verfolgen dürfen.
Wie lange kann man mich abmahnen?
Ansprüche nach dem UWG verjähren nach sechs Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Abmahnende vom Verstoß und von dir weiß.
Quellen
- § 13 UWG: Abmahnung
- § 13a UWG: Vertragsstrafe
- § 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung
- § 8c UWG: Missbräuchliche Geltendmachung
- § 11 UWG: Verjährung
- § 97a UrhG: Abmahnung
- § 5 DDG: Allgemeine Informationspflichten
- Preisangabenverordnung §§ 4 und 11
- BGH: Pressemitteilung 59/2025 zu Datenschutz und Wettbewerbsrecht
- LG München I, Urteil vom 20.01.2022 (Google Fonts)
- Polizei Berlin: Ermittlungen zu Google-Fonts-Abmahnungen (2022)