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Bleistiftskizze zum Begriff Impressum
Recht & Datenschutz

Impressum

Wer steht hinter dieser Website — und wie erreiche ich ihn? Das Impressum beantwortet genau das. Es ist kurz, Pflicht und eine der häufigsten Ursachen für Abmahnungen.

Auch bekannt alsAnbieterkennzeichnungImpressumspflicht

6 Min

Lesezeit

27.10.2026

Letzte Aktualisierung

Was ist ein Impressum?

Das Impressum beantwortet zwei Fragen, die jeder Besucher stellen können muss: Wer steckt dahinter — und wie erreiche ich ihn, wenn etwas schiefläuft?

Rechtlich heißt es Anbieterkennzeichnung. Seit dem 14. Mai 2024 steht die Pflicht in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Das DDG hat das alte Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Inhaltlich hat sich wenig geändert, nur der Paragraf heißt anders.

Betroffen sind digitale Dienste, die geschäftsmäßig angeboten werden — in der Regel gegen Entgelt. Das sind Firmenwebsites, Onlineshops, Blogs mit Werbung oder Affiliate-Links und geschäftlich genutzte Social-Media-Profile. Rein private Seiten fallen laut IHK München nicht darunter.

Was muss ins Impressum?

§ 5 Abs. 1 DDG zählt die Angaben auf. Nicht alle gelten für jeden — das hängt von Rechtsform und Beruf ab:

Angabe

Für wen

Name und Anschrift

alle

E-Mail und schneller Kontaktweg

alle

Rechtsform, Vertretung

GmbH, UG, AG …

Register und Nummer

eingetragene Firmen

USt-IdNr.

wenn vorhanden

Aufsichtsbehörde

zulassungspflichtige Tätigkeit

Kammer, Berufsregeln

Ärzte, Anwälte, Architekten …

Die Anschrift muss ladungsfähig sein: eine Adresse, an der dir Post vom Gericht zugestellt werden kann. Ein Postfach reicht nicht. Wer von zu Hause arbeitet, muss also meist die Privatadresse nennen — oder eine Geschäftsadresse, an der er tatsächlich erreichbar ist.

Und für Blogs und Magazine mit journalistisch-redaktionellen Inhalten verlangt § 18 des Medienstaatsvertrags zusätzlich eine verantwortliche Person mit Name und Anschrift.

Wo muss das Impressum stehen?

Das Gesetz verlangt, dass die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind. Was das heißt, haben Gerichte ausbuchstabiert:

  • Website: Ein Link „Impressum“ im Footer jeder Seite ist der Standard. Der Bundesgerichtshof hat 2006 entschieden, dass auch zwei Klicks über „Kontakt“ zu „Impressum“ reichen können (I ZR 228/03).
  • Social Media: Ein Impressum, das nur hinter einem Knopf „Info“ steckt, reicht nicht — das hat das OLG Düsseldorf 2013 für eine Facebook-Seite entschieden (I-20 U 75/13). Der Link muss erkennbar zum Impressum führen.
  • Kontakt: Eine Telefonnummer ist nicht zwingend. Neben der E-Mail braucht es aber einen zweiten schnellen Weg, etwa ein Kontaktformular mit zügiger Antwort (EuGH 2008, C-298/07).

Die Urteile sind noch zu den Vorgänger-Gesetzen ergangen. Weil die Regel inhaltlich gleich geblieben ist, gelten sie sinngemäß weiter.

Was droht ohne oder mit falschem Impressum?

Zwei Dinge: ein Bußgeld und eine Abmahnung. Das Bußgeld ist die Theorie, die Abmahnung die Praxis.

  • Bußgeld: Wer die Angaben nicht, nicht richtig oder nicht vollständig bereithält, handelt ordnungswidrig. Möglich sind bis zu 50.000 € (§ 33 DDG). Laut IHK München wird das aber fast nie verfolgt.
  • Abmahnung: Häufiger melden sich Mitbewerber, Verbände oder Verbraucherschützer und verlangen eine Unterlassungserklärung.

Der Gesetzgeber hat Abmahnungen durch Mitbewerber bei solchen Fehlern entschärft: Sie dürfen dafür keine Abmahnkosten verlangen (§ 13 Abs. 4 UWG). Bei einer ersten Abmahnung darf ein Mitbewerber von Betrieben mit weniger als 100 Beschäftigten auch keine Vertragsstrafe fordern (§ 13a UWG). Verbände dürfen aber weiter abmahnen — und Kosten berechnen.

Häufige Fehler

Fehler 1 · Postfach statt Anschrift

Ein Postfach oder ein Bürodienst, an dem du nie bist, ist keine ladungsfähige Anschrift. Das ist einer der Klassiker unter den Impressumsfehlern.

Fehler 2 · Versteckt hinter „Info“ oder „Über uns“

Wer suchen muss, findet es nicht „leicht erkennbar“. Nenn den Link „Impressum“ — das versteht jeder.

Fehler 3 · Social-Media-Profile vergessen

Geschäftlich genutzte Profile sind eigene digitale Dienste. Ein Link in der Bio oder im Profil auf dein Website-Impressum reicht, wenn er klar beschriftet ist und funktioniert.

Fehler 4 · „Impressum gemäß § 5 TMG“

Viele Seiten nennen noch das alte Gesetz. Das TMG gilt seit Mai 2024 nicht mehr. Ob der alte Paragraf allein eine Abmahnung trägt, ist offen — tausch ihn trotzdem gegen „§ 5 DDG“, das kostet eine Minute.

So machst du dein Impressum fit

  • Generator nutzen: eRecht24 und der Datenschutz-Generator von Rechtsanwalt Thomas Schwenke bieten kostenlose Impressum-Generatoren.
  • Footer prüfen: Ist der Link auf jeder Seite da, auch auf Landingpages und im Shop-Checkout?
  • Profile prüfen: Instagram, LinkedIn, Facebook, YouTube — überall ein Link zum Impressum.
  • Einmal im Jahr aktualisieren: Umzug, neue Rechtsform, neue Telefonnummer — das Impressum zieht mit.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Impressum für meinen Blog?

Ja, sobald er geschäftsmäßig ist — also etwa mit Werbung, Affiliate-Links oder als Aushängeschild deiner Selbstständigkeit. Rein private Seiten für Familie und Freunde sind ausgenommen. Die Grenze ist im Einzelfall unscharf, im Zweifel lieber ein Impressum.

Muss ich meine Privatadresse angeben?

Wenn du von zu Hause arbeitest und keine andere Geschäftsadresse hast: meist ja. Verlangt ist eine ladungsfähige Anschrift, ein Postfach reicht nicht. Eine echte Geschäftsadresse, an der du erreichbar bist, geht auch.

Muss eine Telefonnummer ins Impressum?

Nicht zwingend. Der Europäische Gerichtshof verlangt 2008 neben der E-Mail einen zweiten schnellen Kontaktweg. Ein Kontaktformular mit zügiger Antwort kann reichen. Eine Telefonnummer ist aber der einfachste Weg.

Brauche ich auf Instagram und LinkedIn ein Impressum?

Wenn du das Profil geschäftlich nutzt, ja. Es reicht ein gut sichtbarer Link, der erkennbar zu deinem vollständigen Impressum führt — etwa in der Bio oder im Profilbereich für Kontaktinfos.

Was kostet ein fehlendes Impressum?

Das Gesetz erlaubt Bußgelder bis 50.000 €, verfolgt wird das aber selten. Häufiger ist eine Abmahnung. Mitbewerber dürfen bei solchen Fehlern keine Abmahnkosten verlangen, Verbände schon.

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