Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
Eine Barrierefreiheitserklärung, auch Erklärung zur Barrierefreiheit, ist eine eigene Seite auf einer Website oder in einer App. Sie beschreibt, wie gut das Angebot für Menschen mit Behinderungen nutzbar ist. Wichtig: Sie ist ein Dokument über die Barrierefreiheit, kein Ersatz dafür.
Hinter dem einen Wort stecken in Deutschland zwei unterschiedliche Pflichten. Öffentliche Stellen müssen eine Erklärung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der BITV 2.0 veröffentlichen. Für Unternehmen gilt seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es verlangt „Informationen über Dienstleistungen“, die fast alle Barrierefreiheitserklärung nennen.
Was Unternehmen nach dem BFSG angeben müssen
Das BFSG gilt für bestimmte Dienstleistungen an Verbraucher, vor allem den Onlinehandel. Nach § 14 BFSG darfst du sie nur anbieten, wenn sie barrierefrei sind. Zusätzlich verlangt Anlage 3 des Gesetzes Informationen, „in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise“. Mindestens vier Punkte gehören hinein:
- eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format
- Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung nötig sind
- eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt
- die zuständige Marktüberwachungsbehörde
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit empfiehlt einen Link „Barrierefreiheit“ im Kopf- oder Fußbereich.
Kleinstunternehmen, die nur Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Das sind nach § 2 BFSG Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Was öffentliche Stellen angeben müssen
Für Behörden und andere öffentliche Stellen des Bundes regeln § 12b BGG und § 7 BITV 2.0 die Erklärung genauer. Für Stellen der Länder gelten eigene Landesgesetze.
Pflicht
Öffentliche Stelle
Status
vollständig, teilweise oder nicht vereinbar
Mängelliste
nicht barrierefreie Inhalte mit Grund
Feedback
Kontaktweg, um Barrieren zu melden
Schlichtung
Hinweis mit Link
Aktualität
jährlich und bei Änderungen
Wer über den Feedback-Weg eine Barriere meldet, bekommt nach § 12b BGG spätestens nach einem Monat eine Antwort. Die Erklärung muss von jeder Seite aus erreichbar sein.
Häufige Fehler
Fehler 1 · Das Behörden-Muster für den Shop nehmen
Viele Unternehmen kopieren die Vorlage für öffentliche Stellen mit „teilweise vereinbar“ und Mängelliste. Das BFSG verlangt aber grundsätzlich volle Barrierefreiheit, eine Abweichungsliste ist laut Bundesfachstelle nicht vorgesehen. Wer sie trotzdem veröffentlicht, dokumentiert im Zweifel selbst einen Verstoß.
Fehler 2 · Erklärung statt Barrierefreiheit
Eine schöne Erklärung macht keine Seite barrierefrei. Nach § 37 BFSG drohen für das Anbieten einer nicht barrierefreien Dienstleistung Bußgelder bis 100.000 Euro, für fehlende oder falsche Informationen bis 10.000 Euro. Der Maßstab dafür ist technisch, meist über die Norm EN 301 549, die sich auf die WCAG stützt.
Fehler 3 · Die Ausnahme falsch lesen
„Ich bin klein, also bin ich raus“ stimmt nur für Dienstleistungen und nur, wenn beide Grenzen eingehalten sind: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro.
So gehst du vor
- Klären, ob das BFSG gilt: Verkaufst du online an Verbraucher? Und bist du größer als ein Kleinstunternehmen?
- Erst prüfen, dann erklären: Mit Werkzeugen wie WAVE oder axe findest du technische Barrieren, ein BITV-Test gibt einen gründlicheren Befund.
- Die vier Pflichtpunkte schreiben: Beschreibung, Durchführung, Umsetzung der Barrierefreiheit, MLBF als Behörde.
- Gut erreichbar verlinken: Link „Barrierefreiheit“ im Footer, neben Impressum und Datenschutzerklärung.
- Aktuell halten: Bei jedem Relaunch und jeder größeren Änderung mitprüfen.
Häufige Fragen
Brauche ich als kleines Unternehmen eine Barrierefreiheitserklärung?
Wenn du nur Dienstleistungen anbietest und weniger als zehn Beschäftigte sowie höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme hast, bist du vom BFSG ausgenommen.
Wo muss die Barrierefreiheitserklärung stehen?
Nach dem BFSG in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise. Die Bundesfachstelle empfiehlt einen Link „Barrierefreiheit“ im Kopf- oder Fußbereich.
Welche Behörde muss ich angeben?
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg.
Was droht, wenn Barrierefreiheit oder Erklärung fehlen?
Nach § 37 BFSG Bußgelder bis 100.000 Euro für nicht barrierefreie Dienstleistungen und bis 10.000 Euro für fehlende oder falsche Informationen.
Muss ich Mängel meiner Website auflisten?
Öffentliche Stellen ja, mit Begründung. Für Unternehmen nach dem BFSG ist eine solche Liste nicht vorgesehen, weil das Gesetz grundsätzlich volle Barrierefreiheit verlangt.
Quellen
- § 12b BGG (gesetze-im-internet.de)
- § 7 BITV 2.0 (gesetze-im-internet.de)
- § 14 BFSG (gesetze-im-internet.de)
- Anlage 3 BFSG (gesetze-im-internet.de)
- § 37 BFSG (gesetze-im-internet.de)
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ zu Dienstleistungen nach dem BFSG
- Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit (MLBF)