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Bleistiftskizze: Drei Strichfiguren gehen auf ein orange laviertes Gemälde zu, das Absperrseil liegt lose am Boden, als Bild für Gemeinfreiheit
Recht & Datenschutz

Gemeinfrei

Irgendwann läuft jedes Urheberrecht ab. Dann gehört das Werk allen, und du darfst es nutzen, auch in der Werbung. Aber „alt“ allein reicht nicht.

Auch bekannt alsPublic Domain

6 Min

Lesezeit

02.11.2026

Letzte Aktualisierung

Was bedeutet gemeinfrei?

Du suchst ein Motiv für deine Kampagne und findest ein Gemälde von Albrecht Dürer. Musst du jemanden fragen? Nein. Gemeinfrei heißt: Am Werk besteht kein Urheberrecht mehr, also braucht es weder Erlaubnis noch Lizenz. Das gilt auch für Werbung.

Auf Englisch heißt das Public Domain. Gemeinfrei wird ein Werk nicht durch eine Entscheidung, sondern von selbst: Die Schutzfrist läuft ab. Niemand muss es freigeben.

Wann wird ein Werk gemeinfrei?

Die Grundregel steht in § 64 Urheberrechtsgesetz: Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Es zählt also das Todesjahr, nicht das Entstehungsjahr. Die Frist endet mit Ablauf des Kalenderjahres, frei ist das Werk damit immer zum 1. Januar.

Werk

Schutz endet

Normalfall

70 Jahre nach dem Tod

Mehrere Urheber

70 Jahre nach dem Tod des Letzten

Film

70 Jahre nach dem Tod des Letzten aus Regie, Drehbuch, Dialog, Filmmusik

Anonym

70 Jahre nach Veröffentlichung

Einfaches Foto

50 Jahre nach Erscheinen

Ein Rechenbeispiel: Thomas Mann starb 1955. 1955 plus 70 ergibt 2025, die Frist lief am 31. Dezember 2025 ab. Seit dem 1. Januar 2026 sind seine Werke gemeinfrei. Das gilt für seine Originaltexte. Eine jüngere Übersetzung oder Bearbeitung kann eigene Rechte haben.

Bei Fotos lohnt ein zweiter Blick. Der Schnappschuss ist ein einfaches Lichtbild mit 50 Jahren Schutz. Ein gestaltetes Foto ist ein Lichtbildwerk und läuft wie alle Werke bis 70 Jahre nach dem Tod. Ein Foto von 1950, dessen Fotograf 1990 starb, kann also bis Ende 2060 geschützt sein.

Ist das Foto eines gemeinfreien Gemäldes auch frei?

Hier hat sich die Lage geändert. 2018 entschied der Bundesgerichtshof im Fall „Museumsfotos“ (I ZR 104/17): Fotos gemeinfreier Gemälde können eigenen Lichtbildschutz haben. Das Bild war frei, das Foto davon nicht.

Seit dem 7. Juni 2021 gilt § 68 UrhG: Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke sind nicht mehr durch verwandte Schutzrechte geschützt. Der originalgetreue Scan eines alten Gemäldes ist damit in der Regel frei. Das sieht die Gesetzesbegründung auch für ältere Reproduktionen so.

Das Urteil ist aber nicht ganz erledigt. Das Museum gewann damals auch, weil Besucher per Hausordnung nicht fotografieren durften. Wer im Museum trotz Verbot fotografiert, verletzt den Besuchsvertrag, egal wie frei das Werk ist. Bei Skulpturen und anderen dreidimensionalen Werken ist außerdem nicht höchstrichterlich geklärt, wie weit § 68 reicht. Flache Vorlagen und originalgetreue Scans sind der sichere Fall.

Häufige Fehler

Fehler 1 · Alt mit frei verwechseln

Das Alter des Werks sagt wenig. Ein 90 Jahre altes Plakat ist noch geschützt, wenn der Grafiker erst vor 40 Jahren gestorben ist. Finde das Todesjahr heraus, bevor du es nutzt.

Fehler 2 · Gemeinfrei, CC0 und lizenzfrei gleichsetzen

Gemeinfrei ist ein Werk von Gesetzes wegen. Bei CC0 verzichtet der Rechteinhaber freiwillig, soweit das rechtlich geht, und daneben gilt eine Auffanglizenz. Lizenzfrei heißt bei Stockfotos nur: einmal zahlen, mehrfach nutzen. Das Foto bleibt geschützt.

Fehler 3 · Andere Rechte vergessen

Gemeinfreiheit betrifft nur das Urheberrecht. Ist eine Person erkennbar, greift das Recht am eigenen Bild, bis zehn Jahre nach dem Tod noch über die Angehörigen. Eine Marke lässt sich anders als das Urheberrecht immer wieder um zehn Jahre verlängern. Und auch gemeinfreie Motive wurden schon als Marke angemeldet: Der Bundesgerichtshof hat das im Fall „Medusa“ (I ZR 175/09) nicht ausgeschlossen.

Fehler 4 · Dem Etikett blind vertrauen

„Public Domain“ auf einer Plattform ist keine Garantie. Wikimedia Commons weist selbst darauf hin, dass Nachnutzer den Status prüfen müssen. Dazu kommt: Gemeinfrei gilt je Land. Die USA zählen anders. Läuft deine Kampagne international, prüf jedes Zielland.

So nutzt du gemeinfreie Werke im Marketing

Gute Fundstellen sind Museen und Sammlungen, die ihre Bestände offen ins Netz stellen. Filter dort immer nach dem Rechte-Status, denn die Bestände sind gemischt.

  • Wikimedia Commons: rund 150 Millionen Dateien, aber aller Lizenzen, nicht nur gemeinfreie.
  • Europeana: das Kulturportal der EU mit rund 60 Millionen Objekten aus über 2.000 Institutionen, Rechte gemischt.
  • Rijksmuseum: Material mit Vermerk „Public Domain“ oder CC0 ist frei nutzbar, die Nennung ist erbeten, aber keine Pflicht.

Vor dem Einsatz reichen drei Fragen: Wer hat es gemacht, und wann starb die Person? Ist die Vorlage flach und originalgetreu wiedergegeben? Sind Personen, Marken oder Logos im Bild?

Häufige Fragen

Wann wird ein Werk gemeinfrei?

In Deutschland in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, immer zum 1. Januar des Folgejahres. Bei mehreren Urhebern zählt der Tod des Letzten, bei einfachen Fotos gelten 50 Jahre ab Erscheinen.

Darf ich gemeinfreie Bilder in der Werbung nutzen?

Ja, das Urheberrecht steht dann nicht mehr im Weg. Prüf aber, ob Personen, Marken oder Logos zu sehen sind. Dafür gelten eigene Regeln.

Muss ich den Urheber nennen?

Das Urheberrecht verlangt es nicht mehr, denn es ist erloschen. Manche Sammlungen bitten trotzdem um eine Nennung. Für die Glaubwürdigkeit schadet sie nie.

Darf ich im Museum selbst fotografieren und das Bild online stellen?

Nur, wenn die Hausordnung es erlaubt. Ein Fotografierverbot kann Teil des Besuchsvertrags werden. Dann kann das Museum die Veröffentlichung untersagen lassen, auch bei gemeinfreien Werken.

Was ist der Unterschied zwischen gemeinfrei und CC0?

Gemeinfrei ist ein Werk von selbst, wenn der Schutz endet. CC0 ist ein freiwilliger Verzicht auf Rechte an einem noch geschützten Werk, mit einer Auffanglizenz für Länder, in denen ein Verzicht nicht möglich ist. Für dich als Nutzer ist die Wirkung ähnlich.

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