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Bleistiftskizze: Smartphone mit Kommentarblasen, eine davon zackig mit Blitzen, dazu Schild mit orange hervorgehobenem Besen gegen Hate Speech
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Hate Speech

Wer eine Social-Media-Seite betreut, begegnet ihr früher oder später: Hate Speech. Was sie ist, wann sie strafbar wird und wie du in deinen Kommentarspalten richtig reagierst.

Auch bekannt alsHassredeHasskommentareHasskommentar

5 Min

Lesezeit

28.10.2026

Letzte Aktualisierung

Was ist Hate Speech?

Hate Speech, auf Deutsch Hassrede, meint Äußerungen, die Menschen wegen ihrer Gruppenzugehörigkeit abwerten, herabsetzen oder bedrohen. Es geht also nicht um harte Kritik an deinem Produkt, sondern um Angriffe auf Menschen, weil sie sind, wer sie sind.

Die Plattformen definieren das über sogenannte geschützte Merkmale. YouTube nennt zum Beispiel:

  • Alter, ethnische Herkunft und Staatsangehörigkeit
  • Religion
  • Geschlecht, Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung
  • Behinderung und Migrationsstatus

Ein Gesetz namens „Hate Speech“ gibt es in Deutschland nicht. Ob ein Kommentar strafbar ist, entscheiden einzelne Paragrafen des Strafgesetzbuchs.

Wann ist Hassrede strafbar?

Nur ein Teil der Hassrede ist strafbar. Die wichtigsten Paragrafen:

Paragraf

Worum es geht

§ 130 StGB

Volksverhetzung: Aufstacheln zum Hass gegen Gruppen

§ 185 StGB

Beleidigung

§ 241 StGB

Bedrohung

Für Volksverhetzung drohen drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Eine Beleidigung, die öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts begangen wird, kann bis zu zwei Jahre kosten. Darunter liegt eine Grauzone: abwertende Verallgemeinerungen und Stereotype, die nicht strafbar sind, aber gegen die Regeln der Plattformen verstoßen.

Die Zahl der Fälle, die die Polizei erfasst, steigt deutlich: Das Bundeskriminalamt zählte 10.732 strafbare Hasspostings im Jahr 2024, nach 2.411 im Jahr 2021. Das BKA nennt als einen Grund, dass inzwischen mehr gemeldet und angezeigt wird.

Wie verbreitet ist Hate Speech?

Laut einer Forsa-Befragung für die Landesanstalt für Medien NRW haben 77 % der Internetnutzer ab 14 Jahren schon Hate Speech im Netz gesehen (2024, 1.003 Befragte). Bei den 14- bis 24-Jährigen sagen 74 %, dass sie ihr häufig oder sehr häufig begegnen.

Befund A · Reaktion

Wer Hass sieht, tut oft nichts

32 %

haben schon beim Portal gemeldet

45 %

haben nichts unternommen

Auf deine Community kannst du dich nicht verlassen

Forsa 2024, Basis: alle, die schon Hate Speech gesehen haben. Die Moderation deiner Seite bleibt deine Aufgabe.

Befund B · Folgen

Die Mehrheit zieht sich zurück

55 %

beteiligen sich seltener an Diskussionen

57 %

äußern seltener ihre politische Meinung

Unmoderierte Spalten verlieren die sachlichen Stimmen

Studie „Lauter Hass – leiser Rückzug“ vom Februar 2024, über 3.000 Befragte ab 16 Jahren.

Häufige Fehler auf Unternehmensseiten

Fehler 1 · Löschen ohne Beweise

Ein gelöschter Kommentar ist als Beweis meist weg. Sichere strafbare Inhalte zuerst: Screenshot mit Datum, Uhrzeit, Link zum Kommentar, Profilname und Zusammenhang. Erst dann melden, anzeigen, löschen.

Fehler 2 · Verbergen und Löschen verwechseln

Auf Facebook bleibt ein verborgener Kommentar für den Verfasser und seine Freunde sichtbar. Das hilft gegen Trolle, ohne dass sie es merken. Ein strafbarer Inhalt bleibt damit aber im System.

Fehler 3 · Nach einem Hinweis nichts tun

Du musst nicht jeden Kommentar vorab prüfen. Wirst du aber auf einen rechtswidrigen Inhalt hingewiesen, solltest du handeln. Gerichte sehen Betreiber öffentlicher Seiten in der Verantwortung, wenn sie trotz Kenntnis untätig bleiben.

Fehler 4 · Nur bei der Plattform melden

Strafbares gehört zusätzlich zur Polizei, etwa über die Onlinewache deines Bundeslandes, oder zu einer Meldestelle wie REspect!. Die leiten Fälle an die Zentrale Meldestelle des BKA weiter.

So gehst du richtig mit Hate Speech um

  • Netiquette veröffentlichen: Mit eigenen Diskussionsregeln darfst du auch Kommentare entfernen, die nicht strafbar sind.
  • Filter einrichten: Facebook-Seiten und Instagram bieten Wortfilter, die Kommentare mit bestimmten Begriffen automatisch ausblenden.
  • Zeiten planen: 59 % der Befragten halten es für wirksam, Kommentare nur freizugeben, wenn jemand moderiert (Forsa 2024).
  • Betroffene unterstützen: Beratung bieten etwa HateAid oder in Hessen das Angebot „Beratung bei Hass“.
  • Nicht zurückpöbeln: Nur 31 % halten Gegenrede für wirksam. Eine sachliche Antwort an die mitlesende Community bringt mehr als ein Schlagabtausch.

Häufige Fragen

Ist jeder Hasskommentar strafbar?

Nein. Strafbar wird es, wenn Paragrafen wie Volksverhetzung (§ 130 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) oder Bedrohung (§ 241 StGB) greifen. Vieles darunter verstößt aber gegen die Regeln der Plattformen oder deine Netiquette — und darf trotzdem entfernt werden.

Muss ich Hasskommentare auf meiner Unternehmensseite löschen?

Eine Pflicht, jeden Kommentar vorab zu prüfen, gibt es nicht. Erfährst du aber von einem rechtswidrigen Inhalt, solltest du ihn sichern und entfernen. Für Einzelfragen hol dir rechtlichen Rat.

Verbergen oder löschen — was ist besser?

Verbergen eignet sich für Störer und Trolle: Der Verfasser merkt es nicht, die Diskussion beruhigt sich. Strafbare Inhalte solltest du sichern, melden und dann löschen.

Wo kann ich Hate Speech melden?

Direkt bei der Plattform über die Meldefunktion, bei der Polizei über die Onlinewache deines Bundeslandes und bei Meldestellen wie REspect!. Beschwerden über eine Plattform selbst nimmt die Bundesnetzagentur als Aufsicht nach dem Digital Services Act an.

Gilt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch?

Nur noch in Resten. Die Löschpflichten des NetzDG sind im Mai 2024 weggefallen. Seitdem regelt vor allem der Digital Services Act der EU, wie Plattformen mit rechtswidrigen Inhalten umgehen müssen.

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