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Bleistiftskizze: Wildes Gras mit Wurzeln im Erdblock neben orange hervorgehobenem Kunstrasen mit umgeklapptem Rand ohne Wurzeln, als Bild für Astroturfing
Social Media

Astroturfing

Sieht aus wie eine Bürgerbewegung, ist aber bezahlt. Astroturfing täuscht echte Stimmen von unten vor und ist im Marketing eine schlechte Idee, rechtlich wie fürs Vertrauen.

6 Min

Lesezeit

03.11.2026

Letzte Aktualisierung

Was ist Astroturfing?

Plötzlich loben alle dasselbe Produkt, eine neue Bürgerinitiative taucht auf, Foren sind voller begeisterter Stimmen. Echt? Beim Astroturfing steckt jemand dahinter, der genau das bezahlt hat und es verschweigt.

Der Name ist ein Wortspiel. AstroTurf ist eine Kunstrasenmarke, Grassroots heißt Graswurzelbewegung. Astroturfing ist also Kunstrasen statt echter Wurzeln. Geprägt hat das Bild wohl der US-Senator Lloyd Bentsen. 1985 sagte er über einen Stapel bestellter Briefe sinngemäß: Ein Mann aus Texas erkennt den Unterschied zwischen Graswurzeln und AstroTurf.

Die Täuschung liegt im Absender. Der Inhalt kann sogar stimmen. Der Forschung gilt Astroturfing als gesteuerte Aktivität von oben, die eine Bewegung von unten imitiert. Die Wissenschaft denkt dabei vor allem an Politik. Im Marketing meint man damit auch gekaufte Stimmen und Bewertungen.

Bekannte Fälle

Der bekannteste deutsche Fall ist die Deutsche Bahn. 2007 beauftragte sie die Lobbyagentur EPPA mit PR-Maßnahmen, Volumen rund 1,3 Millionen Euro. Laut Stellungnahme der Bahn gab es dabei „no badge“-Aktivitäten: Umfragen, Leserbriefe, Beiträge in Online-Foren und vorproduzierte Medienbeiträge ohne erkennbaren Urheber. LobbyControl deckte das 2009 auf. Der Generalbevollmächtigte für Kommunikation und Marketing musste gehen.

Fall A · Politik-PR

Deutsche Bahn, 2007

1,3 Mio. €

Auftragsvolumen

2 Jahre

bis zur Aufdeckung

Folge: Personalkonsequenz und Imageschaden

Der Umweg über Agentur und Subunternehmer schützte die Bahn nicht.

Fall B · Bewertungen

EU-Prüfung von Websites, 2022

223

geprüfte Websites

55 %

möglicherweise im Verstoß

Bei 144 Websites blieb die Echtheit unbestätigt

Das ist kein Beleg für Fälschung, aber für fehlende Sorgfalt.

Auch das Bundeskartellamt befragte 2020 über 60 große Portale. Ergebnis: Fake-Bewertungen sind weit verbreitet, und spezialisierte Dienstleister verkaufen sie. Eine belastbare Quote, wie viele Bewertungen gefälscht sind, gibt es aber nicht. Kursierende Prozentzahlen sind meist alt oder ohne Quelle.

Astroturfing und seine Verwandten

Begriff

Unterschied

Candystorm

Echte Welle der Zustimmung

Fake Reviews

Unterform, nur Bewertungen

Sockenpuppe

Technik: mehrere Konten

Influencer-Marketing

Legal, wenn gekennzeichnet

Lobbying

Legitim, wenn offen vertreten

Die Grenze ist immer dieselbe: Interessen vertreten darf jeder. Problematisch wird es, wenn du verschleierst, wer spricht.

Was ist in Deutschland verboten?

Ein Gesetz gegen „Astroturfing“ gibt es nicht. Im Geschäftsleben greift aber das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG):

  • § 5a Abs. 4 UWG: Du musst den kommerziellen Zweck kenntlich machen. Das ist auch die Grundlage für die Kennzeichnung bei Influencern.
  • Anhang Nr. 11: Als Information getarnte Werbung ist stets unzulässig.
  • Anhang Nr. 22: Du darfst nicht so tun, als wärst du Verbraucher.
  • Anhang Nr. 23c: Verboten sind das Übermitteln und das Beauftragen gefälschter Bewertungen.
  • § 5b Abs. 3 UWG: Wer Bewertungen zeigt, muss sagen, ob und wie er ihre Echtheit prüft.

Das Alltagsrisiko ist nicht das große Bußgeld, sondern die Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände. Die Verbraucherzentralen prüften 2025 über 450 Webseiten und mahnten 122 Anbieter wegen unzureichender Informationen ab. Im Fall I-20 U 91/23 vor dem OLG Düsseldorf ging ein Anwalt gegen einen Kollegen wegen dessen Facebook-Bewertungen vor. Das Gericht drohte Ordnungsgeld bis 250.000 Euro an.

Die USA sind noch strenger: Die Handelsbehörde FTC verbietet seit Oktober 2024 ausdrücklich gefälschte Bewertungen, auch KI-generierte, und den Kauf falscher Follower-Zahlen unter bestimmten Bedingungen.

Häufige Fehler

Fehler 1 · „Das sind doch nur Mitarbeiter“

Bittest du dein Team oder Freunde um Sterne, ohne dass echte Erfahrung dahintersteht, wird es heikel. Wer sich als Kunde ausgibt, täuscht. Kennzeichnen oder lassen.

Fehler 2 · „Das hat die Agentur gemacht“

Nr. 23c erfasst ausdrücklich auch die Beauftragung. Der Bahn-Fall zeigt: Der Name des Auftraggebers kommt am Ende trotzdem heraus.

Fehler 3 · Bewertungen zeigen, ohne zu prüfen

Wer Bewertungen auf seiner Seite einbindet, muss erklären, ob und wie er die Echtheit sicherstellt. Ein Satz im Bewertungsbereich reicht oft schon. Fehlt er, ist das bei den Verbraucherzentralen ein häufiger Abmahngrund.

Fehler 4 · Mit Desinformation gleichsetzen

Astroturfing kann wahre Aussagen verbreiten. Die Täuschung betrifft den Absender. Genau deshalb hilft ein Faktencheck allein hier nicht weiter.

So erkennst du Astroturfing, und das machst du besser

Die Verbraucherzentrale nennt typische Warnsignale für gefälschte Bewertungen. Die taugen auch für Social Media:

  • Viele positive Stimmen in kurzer Zeit
  • Wiederkehrende Formulierungen
  • Glatte Sprache ohne konkrete Details
  • Nur Bestnoten und werbeartiges Lob

Häufige Fragen

Ist Astroturfing in Deutschland verboten?

Im Geschäftsverkehr meist ja, über das UWG: getarnte Werbung, gefälschte Bewertungen und vorgetäuschte Verbraucher sind unzulässig. Rein politische Kampagnen ohne geschäftlichen Bezug fallen nicht ohne Weiteres darunter.

Darf ich Mitarbeiter um Bewertungen bitten?

Nur, wenn dahinter echte Erfahrung als Kunde steht und das Verhältnis erkennbar ist. Sich als unabhängiger Kunde auszugeben, ist Täuschung.

Woher kommt der Begriff?

Von der Kunstrasenmarke AstroTurf als Gegenstück zu Grassroots. Geprägt hat ihn wohl US-Senator Lloyd Bentsen 1985. Ein sicherer Erstbeleg ist das nicht.

Was ist der Unterschied zum Influencer-Marketing?

Gekennzeichnetes Influencer-Marketing ist offene Werbung. Fehlt die Kennzeichnung und wird dazu Spontaneität vorgetäuscht, rückt es ans Astroturfing heran.

Was machen die Plattformen dagegen?

Sehr große Plattformen müssen nach Art. 34 DSA das Risiko vorsätzlicher Manipulation durch unauthentische Nutzung ihres Dienstes bewerten. Der Begriff Astroturfing fällt dort nicht. Einzelne Fälle meldest du über die Meldefunktion.

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