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Bleistiftskizze: Waage mit Keks links und orange hervorgehobener Euro-Münze rechts vor halb offener Tür, als Bild für die Wahl zwischen Tracking und Abo
Recht & Datenschutz

Pur-Abo

Tracking akzeptieren oder zahlen: Das Pur-Abo ist die Antwort vieler Verlage auf Cookie-Banner. Die deutschen Behörden halten es grundsätzlich für möglich, aber nur unter klaren Bedingungen.

Auch bekannt alsPay or OkayConsent or Pay

6 Min

Lesezeit

02.11.2026

Letzte Aktualisierung

Was ist ein Pur-Abo?

Du kennst das Banner: „Mit Werbung weiterlesen“ oder „Für ein paar Euro im Monat ohne Tracking“. Das ist ein Pur-Abo, international auch Pay or Okay oder Consent or Pay genannt.

Besucher wählen zwischen zwei Wegen zu denselben Inhalten: Sie willigen in Tracking und personalisierte Werbung ein, oder sie zahlen und bleiben davon verschont. Die Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen bringt es auf den Punkt: Bezahlt werden nicht die Artikel, bezahlt wird, dass die eigenen Daten nicht zu Marketinggeld werden.

Modell

Was hat der Nutzer für eine Wahl?

Pur-Abo

Einwilligen oder zahlen

Cookie-Wall

Einwilligen oder draußen bleiben

Paywall

Zahlen für den Inhalt selbst

Was sagen die Behörden?

Der Dreh- und Angelpunkt ist das Kopplungsverbot aus Art. 7 Abs. 4 DSGVO. Eine Einwilligung muss freiwillig sein. Ist der Dienst davon abhängig, gibt es Zweifel. Ein gleichwertiger Weg ohne diese Datenverarbeitung kann das Problem lösen, und zwar auch gegen Geld.

Die DSK, die Konferenz der deutschen Datenschutzbehörden, hat dazu am 22.03.2023 einen Beschluss gefasst. Tracking kann demnach auf eine Einwilligung gestützt werden, wenn es ein trackingfreies Modell gibt, auch ein bezahltes. Ihre Bedingungen:

  • Gleichwertig: dem Grunde nach dieselbe Leistung.
  • Marktüblich: ein Entgelt, das zum Markt passt. Eine Euro-Grenze nennt niemand.
  • Sauber im Abo: nur unbedingt erforderliche Cookies und Zugriffe.
  • Granular: Bei wesentlich verschiedenen Zwecken muss man einzeln einwilligen können.

Der EuGH sagte 2023 im Fall Meta (C-252/21), Nutzern sei gegebenenfalls gegen ein angemessenes Entgelt eine gleichwertige Alternative anzubieten. Das betraf einen marktbeherrschenden Konzern. Ein Freibrief für Verlage ist das nicht.

Der EDSA, das Gremium der europäischen Aufsichtsbehörden, ist strenger. Laut Stellungnahme 08/2024 reicht großen Plattformen eine reine Zweier-Wahl in den meisten Fällen nicht. Sie gilt nur für große Plattformen und Verhaltenswerbung. Breitere Leitlinien sind angekündigt, eine fertige Fassung haben wir bis November 2026 nicht gefunden.

Was passiert in der Praxis?

Zwei Fälle zeigen, wo es hakt.

Meta: Die EU-Kommission verhängte im April 2025 ein Bußgeld von 200 Millionen Euro. Grundlage war aber nicht die DSGVO, sondern der Digital Markets Act (DMA), der nur für besonders große Gatekeeper gilt. Meta bot nach Ansicht der Kommission keinen gleichwertigen Dienst mit weniger Daten an. Über Pur-Abos von Verlagen sagt das also direkt nichts.

derStandard: In Österreich bestätigte das Bundesverwaltungsgericht 2025 laut noyb die Datenschutzbehörde. Das Problem war nicht das Modell an sich, sondern die fehlende Wahl je Zweck. Die Revision ist zugelassen, der Fall ist nicht abgeschlossen. noyb ist Beschwerdeführer in dem Verfahren und nennt ein Abo von 9,90 Euro im Monat sowie 99,9 % Zustimmung beim Bezahlmodell.

Auch die deutschen Behörden schauen hin. In einer gemeinsamen Prüfung von 49 Medienangeboten entsprachen in Niedersachsen alle fünf geprüften Seiten nicht den Anforderungen, mit anfangs bis zu 760 Cookies und Drittdiensten. Der Befund der Landesbeauftragten: Betreiber setzen die Vorgaben häufig nicht vollständig um.

Die Preise liegen meist im niedrigen Bereich. Das übergreifende Abo contentpass kostet 3,99 Euro im Monat (Stand November 2026). Es gilt für viele Partnerseiten.

Häufige Fehler

Fehler 1 · Abo drüber, Banner bleibt schlecht

Das Abo heilt nicht die Einwilligung der anderen. Auch die Nicht-Zahler müssen wirksam einwilligen. Genau daran scheiterte derStandard.

Fehler 2 · Ein „Akzeptieren“ für alles

Bei wesentlich verschiedenen Zwecken ist eine Gesamteinwilligung laut DSK unwirksam. Analyse, Werbung und Personalisierung brauchen dann eine eigene Wahl.

Fehler 3 · Tracking läuft im Abo weiter

Wer zahlt, darf nur noch das Nötigste bekommen. Viele Drittdienste auf der Abo-Seite sind genau der Vorwurf, den Prüfer erheben.

Fehler 4 · Pur-Abo mit Plus-Abo verwechseln

Ein Plus-Abo bezahlt zusätzliche Inhalte, ein Pur-Abo den Verzicht auf Tracking. Abonnenten müssen dieselbe Grundleistung bekommen wie alle anderen. Das Pur-Abo darf also nicht weniger bieten.

Ist ein Pur-Abo etwas für dich?

Für die meisten KMU ist die Antwort: nein. Das Modell lohnt sich nur, wenn du wirklich von Werbeeinnahmen lebst und viel Reichweite hast. Eine Firmenwebsite oder ein Blog zur Kundengewinnung braucht das nicht.

  • Ohne Werbeeinnahmen: Biete ein normales Banner mit „Alles ablehnen“ an.
  • Mit Werbeeinnahmen: Prüf inhaltsbezogene Werbung ohne Tracking. Die nennt die Behörde in Niedersachsen ausdrücklich als Option.
  • Mit großer Reichweite: Nutz eine Lösung wie contentpass oder deine Consent-Management-Plattform, und lass das Setup rechtlich prüfen.

Häufige Fragen

Sind Pur-Abos in Deutschland erlaubt?

Die DSK hält sie grundsätzlich für möglich, wenn die Bedingungen stimmen: gleichwertige Leistung, marktübliches Entgelt, granulare Einwilligung und im Abo nur Nötiges. Ein deutsches Urteil dazu haben wir nicht gefunden, die Lage ist also nicht abschließend geklärt.

Was ist der Unterschied zwischen Pur-Abo und Cookie-Wall?

Bei der Cookie-Wall heißt die Wahl: einwilligen oder gar kein Zugang. Das gilt als unzulässig. Beim Pur-Abo gibt es einen zweiten Weg zum Inhalt, der ohne Einwilligung auskommt, aber Geld kostet.

Wie teuer darf ein Pur-Abo sein?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Die DSK spricht von einem marktüblichen Entgelt. Der EDSA sagt für große Plattformen, der Preis darf keine echte Wahl verhindern. Am Markt liegen viele Angebote bei wenigen Euro im Monat.

Warum musste Meta zahlen, wenn die DSK das Modell zulässt?

Das sind zwei Paar Schuhe. Das Bußgeld beruht auf dem Digital Markets Act, der nur für große Gatekeeper gilt. Die Kommission bemängelte, dass Meta keinen gleichwertigen Dienst mit weniger Daten anbot. Der DSK-Beschluss betrifft das Modell im deutschen Datenschutz.

Lohnt sich ein Pur-Abo für kleine Websites?

Meist nicht. Der Aufwand und das rechtliche Risiko passen nur zu Seiten, die ernsthaft von Werbung leben. Für die meisten KMU ist ein sauberes Banner mit Ablehnen-Knopf der einfachere Weg.

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