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Bleistiftskizze: Eine Hand unterschreibt ein Blatt, darüber hängt ein orangefarbenes Gewicht an einem Faden, als Bild für die drohende Vertragsstrafe
Recht & Datenschutz

Unterlassungserklärung

Sie liegt meist der Abmahnung bei, mit knapper Frist. Eine Unterschrift erspart dir das Gericht, bindet dich aber lange und kann richtig Geld kosten.

5 Min

Lesezeit

02.11.2026

Letzte Aktualisierung

Was ist eine Unterlassungserklärung?

Eine Abmahnung liegt im Briefkasten, und angehängt ist ein Formular, das du binnen einer Woche unterschreiben sollst. Was unterschreibst du da? Eine Unterlassungserklärung ist die Zusage, ein beanstandetes Verhalten künftig zu lassen. Dazu kommt eine Vertragsstrafe, falls du es doch wieder tust.

Das Gesetz sieht diesen Weg ausdrücklich vor (§ 13 UWG, das ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, und § 97a Urheberrechtsgesetz). Der Sinn: Die sogenannte Wiederholungsgefahr entfällt, und damit der Grund für einen Prozess. Mit der Annahme durch die Gegenseite entsteht ein Vertrag.

Wie hoch darf die Vertragsstrafe sein?

Ohne Strafversprechen ist die Erklärung wertlos, denn nur die strafbewehrte Fassung räumt die Wiederholungsgefahr aus. Wie hoch die Strafe sein darf, regelt fürs Wettbewerbsrecht § 13a UWG. Maßgeblich sind Art, Ausmaß und Folgen des Verstoßes, Verschulden und die Größe des Unternehmens.

Lage im UWG

Vertragsstrafe

Unerheblich, unter 100 Beschäftigte

höchstens 1.000 €

Erstabmahnung durch Mitbewerber wegen Online-Pflichten oder Datenschutz, unter 100 Beschäftigte

keine

Sonst

angemessen, keine feste Grenze

Die 1.000-Euro-Grenze ist kein Freibrief für Kleine. Beide Bedingungen müssen zusammenkommen. Im Urheberrecht gilt sie nicht. Dort begrenzt § 97a für Privatleute nur den Gegenstandswert der Anwaltsgebühren.

Eine Alternative ist der Hamburger Brauch: Du nennst keinen festen Betrag. Bei einem Verstoß legt die Gegenseite die Strafe nach billigem Ermessen fest, und ein Gericht kann sie überprüfen. Für dich hat das den Vorteil, dass du nicht schon vorab eine hohe Zahl unterschreibst.

Zwei Fälle aus der Praxis

Case A · Rückruf

Luftentfeuchter, BGH

112.200 €

gefordert

5.100 €

am Ende geschuldet

22 angebliche Verstöße, der BGH sah einen (I ZR 208/15)

Trotzdem lief es schief: Wer sich zum Unterlassen verpflichtet, muss auch auf Abnehmer einwirken. Der Schuldner hatte das nicht einmal versucht.

Case B · Influencerin

Fehlende Werbekennzeichnung, OLG Bamberg

5.100 €

je Verstoß

20.000 €

Deckel insgesamt

Laut Gericht nicht offensichtlich überhöht (3 U 35/25 e)

Der 1.000-Euro-Deckel griff nicht, die Reichweite machte den Verstoß erheblich. Es war ein Hinweisbeschluss, kein Endurteil.

Häufige Fehler

Fehler 1 · Das Formular ungeprüft unterschreiben

Der beigelegte Entwurf geht oft weiter als nötig. Die IHK Wiesbaden rät, ihn auf das notwendige Minimum zu beschränken. Das nennt sich modifizierte Unterlassungserklärung. Weicht sie stark ab, braucht es die Annahme der Gegenseite.

Fehler 2 · Die Frist verstreichen lassen

Die IHK Ulm nennt fünf bis vierzehn Tage als übliche Frist. Sie ist nicht gesetzlich festgelegt, aber wer nicht reagiert, riskiert eine einstweilige Verfügung. Urlaub schützt dich nicht. Eine vorsichtige Antwort ist immer besser als Schweigen.

Fehler 3 · Nur die sichtbare Stelle ändern

Unterlassen heißt auch aktiv aufräumen. Die Aussage muss aus Unterseiten, Anzeigen, Marktplätzen, Social-Profilen und gespeicherten Suchergebnissen verschwinden. Rund zwei Wochen mit dem Löschantrag bei Google zu warten, reichte dem Oberlandesgericht Frankfurt nicht (6 U 83/19).

Fehler 4 · Die Dauer unterschätzen

Die Erklärung gilt ohne Enddatum weiter, wenn nichts anderes vereinbart ist. Der Bundesgerichtshof behandelt sie als Dauerschuldverhältnis. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich (I ZR 6/17), aber die Ausnahme. Dein Team muss also auch in fünf Jahren noch wissen, was verboten ist.

Was tust du, wenn sie auf dem Tisch liegt?

  • Frist notieren: Datum eintragen, nicht ignorieren.
  • Prüfen: Ist der Vorwurf berechtigt, und ist der Absender befugt?
  • Beraten lassen: Anwalt oder IHK-Einigungsstelle einschalten.
  • Formulierung anpassen: Inhalt enger fassen, Strafe prüfen, Hamburger Brauch erwägen.
  • Umsetzen: Alle Kanäle prüfen, bevor die Erklärung rausgeht.
  • Festhalten: Ablegen und das Team informieren.

Beachte: Lehnt die Gegenseite deine Erklärung ab, lebt die Wiederholungsgefahr wieder auf. So sieht es der Bundesgerichtshof seit 2022 (I ZR 144/21). Sie ist dann also doch kein sicherer Schutz vor dem Gericht.

Häufige Fragen

Muss ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Ist die Abmahnung berechtigt und du reagierst nicht, droht aber eine einstweilige Verfügung oder Klage. Unberechtigte Abmahnungen kannst du zurückweisen, am besten mit anwaltlicher Hilfe.

Ist das ein Schuldeingeständnis?

Nein. Laut Bundesgerichtshof ist die Erklärung allein kein Anerkenntnis des Anspruchs oder der Abmahnkosten. Der Zusatz „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ stellt das nur klar.

Was ist der Hamburger Brauch?

Eine Formulierung ohne festen Betrag. Bei einem Verstoß bestimmt die Gegenseite die Strafe nach billigem Ermessen, und ein Gericht kann die Angemessenheit prüfen.

Wie lange gilt die Erklärung?

In der Regel ohne Enddatum, wenn du nichts anderes vereinbarst. Du kannst sie aus wichtigem Grund kündigen, das bleibt aber der Ausnahmefall. Eine pauschale Frist solltest du nicht annehmen.

Was muss ich nach der Unterschrift tun?

Alles entfernen, was gegen die Zusage verstößt, auch an Stellen, die du nicht direkt steuerst: Händler, Marktplätze, Suchmaschinen. Dokumentiere die Schritte und informiere dein Team.

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