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Bleistiftskizze zum Begriff Remarketing
Paid Ads (SEA & Social Ads)

Remarketing / Retargeting

Wer einmal da war, bekommt dich wieder zu sehen: Remarketing spricht Menschen erneut mit Anzeigen an, die deine Website schon kennen. Klingt simpel — und wird oft zur Nervensäge.

Auch bekannt alsRemarketingRetargetingWebsite-Retargeting

5 Min

Lesezeit

27.10.2026

Letzte Aktualisierung

Was ist Remarketing?

Jemand stöbert in deinem Shop, legt Laufschuhe in den Warenkorb — und geht. Am nächsten Tag sieht er genau diese Schuhe in einer Anzeige auf einer Nachrichtenseite. Das ist Remarketing.

Der Anlass ist häufig: Im Schnitt werden laut Baymard Institute rund 70 % aller Online-Warenkörbe abgebrochen, gemittelt über 50 Studien. Remarketing ist der Versuch, einen Teil dieser Menschen zurückzuholen.

Möglich wird das über ein Stück Code auf deiner Website, das Besucher wiedererkennt — bei Google das Google-Tag, bei Meta das Meta Pixel, bei LinkedIn das Insight Tag. Alternativ lädst du eine eigene Kundenliste hoch.

So funktioniert es auf den Plattformen

Jede Plattform verlangt eine Mindestgröße, bevor eine Liste ausgespielt wird:

Plattform

Mindestgröße

Google Ads

100 aktive Nutzer in 30 Tagen

LinkedIn

300 Mitglieder

Bei Google bleibt ein Besucher standardmäßig 30 Tage in einer Liste, maximal 540 Tage. Google empfiehlt, die Dauer an deinen Verkaufszyklus anzupassen. Neue Listen brauchen 48 bis 72 Stunden, bis sie sich füllen.

Mit dem Kundenabgleich lädst du eigene Kundendaten wie E-Mail-Adressen hoch. Für die gezielte Ansprache verlangt Google laut Richtlinie (Stand Oktober 2026) 90 Tage Kontohistorie und über 50.000 US-Dollar Gesamtausgaben. Kleinere Konten können ihre Listen nur zum Ausschließen und Beobachten nutzen.

Ohne Einwilligung kein Remarketing

Ein Werbe-Pixel speichert oder liest Informationen auf dem Gerät des Besuchers. Nach § 25 TDDDG ist das nur mit Einwilligung erlaubt, wenn es nicht unbedingt nötig ist — und Werbung ist nie unbedingt nötig. Die Datenschutzkonferenz sieht beim Tracking zu Werbezwecken in der Praxis fast immer eine Einwilligung als nötig an.

Bei Google kommt der Consent Mode dazu: Lehnt jemand personalisierte Werbung ab, landet er in keiner Remarketing-Liste. Deine Listen sind also immer kleiner als deine Besucherzahl — bei kleinen Websites oft zu klein für die 100-Nutzer-Schwelle.

Beispiele aus der Praxis

Case A · Rechenbeispiel

Kleiner Onlineshop, Warenkorbabbrecher

600

Abbrecher / Monat

14 Tage

Mitgliedsdauer

Liste der letzten 14 Tage, Käufer ausgeschlossen

Ausgedachtes Beispiel. Selbst wenn nur ein Teil einwilligt, reicht das für die 100-Nutzer-Schwelle. Die kurze Dauer passt zu Kaufentscheidungen, die in Tagen fallen.

Case B · Rechenbeispiel

B2B-Beratung auf LinkedIn

420

Besucher der Leistungsseite

300

Mindestgröße LinkedIn

Liste läuft knapp — Zeitraum verlängern

Ausgedachtes Beispiel. Bei langen Entscheidungswegen im B2B ist eine längere Mitgliedsdauer ohnehin sinnvoll.

Häufige Fehler

Fehler 1 · Käufer nicht ausschließen

Nichts nervt mehr als Anzeigen für das Sofa, das schon im Wohnzimmer steht. Leg eine Liste der Käufer an und schließ sie aus — das spart Geld und Ansehen.

Fehler 2 · Keine Frequenzbegrenzung

Wer dieselbe Anzeige zehnmal am Tag sieht, fühlt sich verfolgt, nicht umworben. Bei Display- und Videoanzeigen kannst du in Google Ads festlegen, wie oft eine Person sie pro Tag, Woche oder Monat sehen darf.

Fehler 3 · Die falsche Mitgliedsdauer

540 Tage für einen Spontankauf sind Streuverlust. 7 Tage für eine Küche sind zu kurz. Richte die Dauer nach deinem Kaufzyklus. Vorsicht beim nachträglichen Verkürzen: Mitglieder außerhalb der neuen Dauer fliegen raus.

Fehler 4 · Alle Besucher in einen Topf

Wer nur den Blog gelesen hat, will etwas anderes als jemand, der den Warenkorb gefüllt hat. Trenn die Listen nach Absicht und sprich sie unterschiedlich an.

So startest du

  • Tag einbauen — Google-Tag, Meta Pixel oder LinkedIn Insight Tag, am besten über den Google Tag Manager und gekoppelt an dein Consent-Banner.
  • Listen anlegen — zum Beispiel Warenkorbabbrecher, Besucher der Preisseite, Käufer zum Ausschließen.
  • Dauer festlegen — passend zum Kaufzyklus.
  • Anzeigen passend schreiben — Erinnerung statt Erstvorstellung, gern mit konkretem Anlass.
  • Frequenz begrenzen und nach zwei, drei Wochen auswerten.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Remarketing und Retargeting?

Im Alltag keiner. Google sagt Remarketing, LinkedIn Retargeting. Manche trennen Retargeting als Anzeigen und Remarketing als E-Mail-Ansprache — das ist Branchengebrauch, keine feste Definition.

Wie groß muss eine Remarketing-Liste sein?

Bei Google mindestens 100 aktive Nutzer in den letzten 30 Tagen, bei LinkedIn mindestens 300 Mitglieder. Darunter wird die Liste nicht ausgespielt.

Wie lange bleibt jemand in einer Liste?

Bei Google standardmäßig 30 Tage, höchstens 540 Tage. Ein neuer Besuch setzt die Zeit zurück. Die passende Dauer hängt davon ab, wie lange deine Kunden für eine Kaufentscheidung brauchen.

Brauche ich für Retargeting eine Einwilligung?

In aller Regel ja. Werbe-Pixel greifen auf das Gerät zu, und das erlaubt § 25 TDDDG nur mit Einwilligung. Bei Google muss die Ablehnung zusätzlich über den Consent Mode weitergegeben werden.

Kann ich meine Kundenliste hochladen?

Ja, über den Kundenabgleich. Zur gezielten Ansprache verlangt Google aber eine längere Kontohistorie und hohe Gesamtausgaben. Kleinere Konten können die Liste zumindest nutzen, um bestehende Kunden auszuschließen.

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