Was sind die WCAG?
WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines, auf Deutsch etwa „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“. Sie kommen vom W3C, dem Gremium, das auch die Standards für HTML und CSS pflegt. Kurz gesagt beschreiben sie, was eine Website können muss, damit Menschen mit Behinderungen sie nutzen können.
Das Besondere: Die WCAG sind keine Wunschliste, sondern prüfbar. Jedes Kriterium lässt sich mit „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“ beantworten. Deshalb greifen Gesetze und Normen in ganz Europa auf sie zurück.
Wie sind die WCAG aufgebaut?
Alles hängt an vier Prinzipien. Im Englischen merkt man sie sich als POUR:
- Wahrnehmbar: Inhalte müssen sich sehen, hören oder ertasten lassen — etwa Bilder mit Alt-Text, Videos mit Untertiteln.
- Bedienbar: Alles muss sich auch ohne Maus bedienen lassen, nur mit der Tastatur.
- Verständlich: Texte, Formulare und Fehlermeldungen müssen klar sein.
- Robust: Der Code muss so sauber sein, dass Hilfsmittel wie ein Screenreader ihn lesen können.
Unter den Prinzipien stehen Richtlinien und darunter die eigentlichen Erfolgskriterien. Jedes Kriterium hat eine von drei Stufen:
Stufe
Bedeutung
A
Grundlagen, ohne die es nicht geht
AA
üblicher Maßstab für Gesetze
AAA
höchste Stufe, für Einzelfälle
Stufe AA erfüllst du nur, wenn du alle Kriterien von A und AA einhältst. AAA für eine ganze Website zu verlangen, empfiehlt das W3C ausdrücklich nicht — manche Inhalte können sie gar nicht erreichen.
WCAG 2.1 oder 2.2?
WCAG 2.0 erschien 2008, Version 2.1 im Juni 2018, die aktuelle Version 2.2 im Oktober 2023. Jede Version baut auf der vorigen auf: 2.1 brachte 17 neue Kriterien, vor allem fürs Handy, 2.2 noch einmal neun. Ein altes Kriterium zur Code-Prüfung ist in 2.2 weggefallen.
Hier wird es für die Praxis knifflig. Die WCAG selbst sind kein Gesetz. Rechtlich verbindlich werden sie über die europäische Norm EN 301 549, und deren aktuelle Fassung baut noch auf WCAG 2.1 auf. Die Berliner Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit nennt die nächste Fassung, die 2.2 übernehmen soll, schon als kommenden Stand.
Was gilt in Deutschland?
Zwei Regelwerke sind wichtig. Für öffentliche Stellen des Bundes gilt die BITV 2.0, die Länder haben eigene Gesetze. Für Unternehmen gilt seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es erfasst vor allem Websites und Apps, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen — also Onlineshops und Buchungsstrecken.
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Wer ein Gesetz nennt, verweist am Ende auf die EN 301 549 — und damit auf WCAG Stufe AA. Mehr dazu im Eintrag zur Barrierefreiheit.
Wie steht es um deutsche Websites?
Kurz: nicht gut. Zwei Zahlen zeigen, wo es hakt.
Studie · weltweit
Eine Million Startseiten im Test
95,9 %
mit erkannten Fehlern
83,9 %
mit zu wenig Kontrast
Im Schnitt 56 Fehler pro Startseite
WebAIM Million, Februar 2026. Automatischer Test — echte Fehler gibt es eher mehr.
Studie · Deutschland
Beliebte Onlineshops mit der Tastatur
71
geprüfte Shops
15
nur mit Tastatur bedienbar
Nur jeder fünfte Shop war ohne Maus nutzbar
Prüfung 2024 von Google, Aktion Mensch und Partnern, mit Nutzertests durch Menschen mit Behinderungen.
Die häufigsten Fehler sind fast immer dieselben: zu blasser Text, Bilder ohne Alt-Text, Formularfelder ohne Beschriftung und Links oder Buttons ohne erkennbaren Namen. Das Gute daran: Genau diese Fehler lassen sich meist schnell beheben.
Häufige Fehler
Fehler 1 · Ein Tool-Score gilt als Prüfung
100 Punkte in Lighthouse heißen nicht „WCAG-konform“. Automatische Tests finden nur einen Teil der Fehler. Ob sich ein Menü mit der Tastatur bedienen lässt oder ein Screenreader den Bestellprozess schafft, prüfst du nur von Hand.
Fehler 2 · Kontrast nach Gefühl
Normaler Text braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund, großer Text 3:1. Hellgrau auf Weiß sieht edel aus und fällt fast immer durch. Miss es, statt zu schätzen.
Fehler 3 · Nur die Startseite prüfen
Barrieren stecken selten auf der Startseite, sondern im Formular, im Warenkorb, in der Bezahlung. Genau dort, wo es ums Geschäft geht.
So startest du mit den WCAG
- Schnelltest: Deine wichtigsten Seiten mit WAVE oder axe DevTools prüfen.
- Tastatur-Test: Maus weglegen und mit der Tab-Taste einmal durch Kontaktformular oder Bestellung gehen. Siehst du immer, wo du bist?
- Kontraste messen: Mit dem Contrast Checker von WebAIM oder dem Colour Contrast Analyser deine Markenfarben prüfen.
- Screenreader ausprobieren: NVDA unter Windows oder VoiceOver auf dem Mac und iPhone sind kostenlos dabei.
Häufige Fragen
Welche WCAG-Stufe ist in Deutschland Pflicht?
Wo ein Gesetz greift, gilt in der Praxis Stufe AA. Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die derzeit auf WCAG 2.1 aufbaut. Wer neu baut, nimmt am besten gleich WCAG 2.2 AA.
Muss jede Website die WCAG erfüllen?
Nein. Für Unternehmen gilt das BFSG vor allem dort, wo Verbraucher online einen Vertrag abschließen, etwa in Shops oder Buchungsstrecken. Reine Infoseiten und B2B-Angebote sind grundsätzlich nicht erfasst, Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen ausgenommen. Sinnvoll ist Barrierefreiheit trotzdem für alle.
Was ist neu in WCAG 2.2?
Neun zusätzliche Kriterien, unter anderem zu sichtbarem Fokus, zu Alternativen für Ziehbewegungen und zur Mindestgröße von Klickzielen: 24 × 24 Pixel. Ein Kriterium zur Code-Prüfung ist weggefallen.
Welcher Farbkontrast ist vorgeschrieben?
Für Stufe AA mindestens 4,5:1 bei normalem Text und 3:1 bei großem Text ab 18 Punkt oder 14 Punkt fett. Bedienelemente und wichtige Grafiken brauchen 3:1 zu ihrer Umgebung.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?
Nein. Ein Overlay legt eine Werkzeugleiste über die Seite, behebt aber keine Fehler im Code. Fehlende Beschriftungen, kaputte Tastaturbedienung oder ein unzugänglicher Bestellprozess bleiben bestehen. Die Arbeit am Code bleibt dir nicht erspart.