Was ist Creative Commons?
Du findest auf Wikimedia Commons das perfekte Foto, „frei“ steht dran. Kannst du es einfach nehmen? Nein. Creative Commons (CC) ist ein System vorformulierter Lizenzen: Der Urheber behält seine Rechte und erlaubt allen im Voraus bestimmte Nutzungen, ohne Einzelvertrag und ohne Bezahlung.
Die Erlaubnis gilt, solange du dich an die Bedingungen hältst. Das ist der Kern des Ganzen.
Welche Lizenzen gibt es?
Es gibt vier Bausteine, aus denen sechs Lizenzen zusammengesetzt sind:
- BY: Namensnennung, in allen sechs Lizenzen Pflicht.
- NC: nur nicht kommerziell.
- ND: keine Bearbeitungen weitergeben.
- SA: Bearbeitungen unter gleicher Lizenz weitergeben.
Lizenz
Im Marketing?
CC BY
Ja, mit Namensnennung
CC BY-SA
Ja, Weitergabepflicht beachten
CC BY-ND
Nur unverändert
CC BY-NC
Nein
CC BY-NC-SA
Nein
CC BY-NC-ND
Nein
Dazu kommt CC0. Das ist keine Lizenz, sondern ein Verzicht: Der Rechteinhaber gibt seine Rechte auf, soweit das Gesetz es zulässt. Nutzung für jeden Zweck, auch ohne Namensnennung. Rechte Dritter klärt aber auch CC0 nicht.
Prüf auch die Version. Auf Flickr stehen rund 91 % der CC-Fotos noch unter Version 2.0, nur knapp 4 % unter 4.0 (Stand November 2026, eigene Rechnung aus den Zahlen auf der Flickr-Seite). Das ist wichtig, wie du gleich siehst.
Wie geht die Namensnennung richtig?
Merk dir TASL, die Empfehlung von Creative Commons:
- Title: der Titel des Werks
- Author: der Urheber, verlinkt
- Source: die Quelle, verlinkt
- License: die Lizenz, verlinkt
So sieht das aus
„Hafen“ von Erika Beispiel, Quelle: Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY 4.0
Dazu: Urheber, Quelle und Lizenz jeweils verlinken. Hast du das Bild zugeschnitten, ergänze „zugeschnitten“.
Falsch wäre „Foto: Creative Commons“ oder „Foto: Wikimedia“. Das sind nicht die Urheber. Zu nennen ist die Person, nicht die Plattform und auch nicht der Hochlader.
Was passiert bei einem Fehler?
Wer die Bedingungen verletzt, verliert die Lizenz und nutzt das Bild ohne Erlaubnis. Bei Version 4.0 lebt sie wieder auf, wenn du den Fehler innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis behebst. Bei Version 3.0 und älter gibt es das nicht, dort brauchst du die Zustimmung des Urhebers.
Die bisherige Rechtsprechung, vor allem aus Köln, ist für Abgemahnte gemischt. Der Lizenzschaden kann bei null liegen, weil das Bild ja kostenlos war. Die Anwaltskosten bleiben trotzdem. Zwei Fälle vom Oberlandesgericht Köln:
OLG Köln · 6 U 131/17
Wikimedia-Foto, Nennung nur im Impressum
0 €
Schadensersatz
650,34 €
Anwaltskosten
Trotz null Schaden: 650,34 € an Kosten
Den Schadensersatz sah das Gericht hier als nicht dargelegt an. Die Nennung fand sich nur im Impressum, ohne Link.
OLG Köln · 6 U 60/14
Bildausschnitt ohne Urhebervermerk
0 €
Lizenzschaden
482,13 €
Abmahnkosten
Lizenz erloschen, 482,13 € Abmahnkosten
Der Vermerk im Bild war weggeschnitten, ein Hinweis auf die Bearbeitung fehlte.
Das sind Einzelfälle mit kleinen Summen. Die Deckelung der Abmahnkosten nach § 97a Urheberrechtsgesetz gilt nur für Privatleute, nicht wenn du gewerblich oder selbständig handelst. Bei NC-Fotos in der Werbung ist offen, ob die Null-Linie überhaupt trägt.
Häufige Fehler
Fehler 1 · NC-Bilder im Firmenblog
Ob eine Nutzung kommerziell ist, hängt von der konkreten Nutzung ab, und die Grenze ist unklar. Für Marketing gilt deshalb: Finger weg von NC.
Fehler 2 · Zuschneiden ohne Hinweis
Ein Zuschnitt ist eine Bearbeitung, und die musst du kennzeichnen. Bei ND darfst du eine bearbeitete Fassung gar nicht weitergeben.
Fehler 3 · Angaben blind vertrauen
Der Lizenzgeber gibt keine Garantie, dass alle Rechte geklärt sind. Wikimedia Commons sagt ausdrücklich, dass du den Status jeder Datei selbst prüfen musst.
Fehler 4 · Personen und Marken vergessen
Eine CC-Lizenz regelt nur das Urheberrecht. Erkennbare Personen können trotzdem eine eigene Einwilligung brauchen, wenn du das Bild kommerziell nutzt. Logos im Bild sind ein eigenes Thema.
Häufige Fragen
Darf ich CC-Bilder für Werbung nutzen?
Ja, wenn die Lizenz kein NC enthält und du alle Bedingungen erfüllst. CC BY, CC BY-SA und CC0 erlauben kommerzielle Nutzung. Bei erkennbaren Personen und Marken gelten zusätzliche Regeln. Keine Rechtsberatung.
Kann ein Urheber die CC-Lizenz zurückziehen?
Nein, CC-Lizenzen sind unwiderruflich. Der Urheber kann die Verbreitung beenden, aber bereits verbreitete Kopien bleiben unter der Lizenz nutzbar. Bei einem Verstoß endet die Lizenz nur für den, der gegen sie verstößt.
Was ist der Unterschied zwischen CC0, gemeinfrei und lizenzfrei?
Gemeinfrei heißt, der Schutz ist abgelaufen. CC0 heißt, der Rechteinhaber verzichtet so weit wie möglich. Lizenzfrei heißt, das Werk bleibt geschützt und du nutzt es nach den Bedingungen eines Anbieters.
Reicht die Namensnennung im Impressum?
Verlass dich nicht darauf. Im Fall 6 U 131/17 am OLG Köln stand die Nennung nur im Impressum, und es fehlte der Link. Nenne Urheber, Quelle und Lizenz direkt am Bild und verlinke sie.
Was tun bei einer Abmahnung wegen eines CC-Fotos?
Nimm sie ernst, aber zahl nicht vorschnell. Forderungen fielen vor Gericht teils stark geringer aus. Lass die Abmahnung prüfen und reagiere innerhalb der Frist. Bei Version 4.0 hast du zudem 30 Tage ab Kenntnis, um den Fehler zu beheben.