Was ist Greenwashing?
„Nachhaltig verpackt“, „grüne Energie“, ein Siegel mit Blatt und Erdkugel. Klingt gut — aber kannst du es belegen? Wenn nicht, ist es Greenwashing: Ein Unternehmen stellt sich, seine Marke oder ein Produkt umweltfreundlicher dar, als es ist.
Für das Wort selbst gibt es keine gesetzliche Definition. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) spricht von Umweltaussagen: jede freiwillige Aussage oder Darstellung — auch Bilder —, die behauptet, ein Produkt oder Unternehmen sei gut oder weniger schlecht für die Umwelt oder habe sich verbessert.
- Vage Begriffe: „umweltfreundlich“, „grün“, „öko“ ohne Erklärung
- Kompensation als Klimaschutz: „klimaneutral“, weil irgendwo Bäume gepflanzt werden
- Teil fürs Ganze: recycelte Verpackung, aber „nachhaltiges Produkt“
- Eigene Siegel ohne unabhängige Prüfung
Wie verbreitet ist Greenwashing?
Ziemlich. Bei einer Prüfung von Websites im November 2020 schauten sich EU-Behörden 344 Umweltaussagen an. Bei 59 % fehlten leicht zugängliche Belege, 37 % waren vage. Die EU-Kommission kommt in einer Studie von 2020 zu dem Schluss: 53 % der Umweltaussagen in der EU sind vage, irreführend oder unbegründet.
Und Kunden verstehen die Begriffe oft falsch. In einer Studie für den Verbraucherzentrale Bundesverband (2023, 2.109 Befragte) wussten nur 10 %, dass „klimaneutral“ meist auf Kompensation beruht. Ohne Werbeaussagen erkannten 70 % das klimafreundlichste Produkt, mit Klima-Claims nur noch 58 %.
Was seit September 2026 gilt
Mit der EU-Richtlinie 2024/825 hat Deutschland das UWG verschärft. Die neuen Regeln gelten seit dem 27. September 2026 — für jeden Unternehmer, der an Verbraucher wirbt, ohne Größenschwelle. Einige Aussagen sind jetzt ohne Wenn und Aber verboten:
Verboten
Beispiel
Allgemeine Umweltaussage ohne anerkannte Spitzenleistung
„umweltfreundlich“
Kompensation als Produktwirkung
„klimaneutral“
Teil fürs Ganze
„nachhaltiges Produkt“
Siegel ohne Zertifizierung
eigenes Öko-Logo
„Anerkannte hervorragende Umweltleistung“ heißt: Das Produkt erfüllt zum Beispiel die Regeln des EU-Ecolabels oder eines amtlich anerkannten Umweltzeichens wie des Blauen Engels. Erlaubt bleiben konkrete, belegte Aussagen, die du auf demselben Medium klar erklärst.
Auch Zukunftsziele wie „bis 2030 klimaneutral“ sind nicht mehr einfach so drin. Dahinter muss ein detaillierter, realistischer Umsetzungsplan mit messbaren Zielen stehen, den ein unabhängiger Sachverständiger regelmäßig prüft — und Verbraucher müssen die Ergebnisse einsehen können.
Beispiele aus der Praxis
Case A · Finanzbranche
DWS, Fondsgesellschaft der Deutschen Bank
25 Mio. €
Geldbuße
2020–2023
Zeitraum der Werbung
Irreführende ESG-Werbung
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt verhängte die Buße im April 2025, unter anderem wegen des Satzes, ESG sei fester Bestandteil der DNA des Hauses.
Case B · Luftfahrt
KLM vor dem Bezirksgericht Amsterdam
19
beanstandete Aussagen
15
davon irreführend
Urteil vom 20.03.2024
Darunter „Fly Responsibly“ und „CO2ZERO“. Eine Strafe gab es nicht, weil KLM die Aussagen schon zurückgezogen hatte.
Häufige Fehler
Fehler 1 · „Wir kompensieren, also sind wir klimaneutral“
Für Produktaussagen ist das seit September 2026 verboten. Erlaubt bleibt, offen zu sagen, dass du Klimaschutzprojekte unterstützt — ohne zu behaupten, dein Produkt sei dadurch klimaneutral.
Fehler 2 · Die Erklärung hinter einen Link packen
Das Kleingedruckte auf der Website hilft nicht. Die Erklärung muss auf demselben Medium stehen und gut sichtbar sein — so sagen es BGH und UWG.
Fehler 3 · Ein eigenes Siegel basteln
Auch ein Logo ist eine Aussage. Siegel brauchen jetzt ein Zertifizierungssystem mit Prüfung durch Dritte oder eine staatliche Grundlage. Das selbst gezeichnete „Eco Choice“-Blatt fliegt raus.
Fehler 4 · „Das betrifft nur Konzerne“
Die Verbote gelten für jeden, der an Verbraucher wirbt. Abmahnen können Wettbewerber und Verbände — die Klage im „klimaneutral“-Fall kam von der Wettbewerbszentrale.
So formulierst du Umweltaussagen sauber
- Konkret statt allgemein: „Die Verpackung besteht zu 80 % aus Recyclingpapier“ statt „umweltfreundliche Verpackung“.
- Belegen können: Für jede Aussage eine Quelle in der Schublade — Messung, Zertifikat, Lieferantennachweis.
- Anerkannte Siegel nutzen: Blauer Engel oder EU-Ecolabel statt Eigenbau. Die Plattform Siegelklarheit hilft beim Einordnen.
- Werbung durchgehen: Website, Verpackung, Social Media, Messestand — alles, was vor September 2026 entstanden ist.
Häufige Fragen
Darf ich noch mit „klimaneutral“ werben?
Nicht, wenn die Aussage auf Kompensation beruht — das ist seit dem 27.09.2026 für Produkte verboten. Ohne Kompensation brauchst du einen Beleg und eine Erklärung direkt in der Werbung.
Was ist eine allgemeine Umweltaussage?
Eine Aussage wie „umweltfreundlich“ oder „grün“, die nicht auf demselben Medium klar erklärt wird und nicht auf einem Siegel steht. Sie ist nur noch erlaubt, wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung dahintersteht, etwa nach EU-Ecolabel oder Blauem Engel.
Darf ich ein eigenes Nachhaltigkeitslogo verwenden?
Nur, wenn es auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung beruht oder staatlich festgesetzt ist. Ein selbst entworfenes Siegel ohne Prüfung durch Dritte ist verboten.
Was passiert bei Greenwashing?
Meist eine Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbände, mit Unterlassungserklärung und Kosten. In schweren Fällen kommen Bußgelder dazu, wie bei der DWS mit 25 Millionen Euro.
Was ist mit der Green-Claims-Richtlinie?
Die geplante zweite EU-Richtlinie mit genaueren Prüfregeln liegt auf Eis, ihr weiterer Weg ist offen. Was heute gilt, steht im UWG und kommt aus der Richtlinie 2024/825.
Quellen
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 2
- UWG, Anhang (stets unzulässige Handlungen)
- UWG, § 5 (Irreführende geschäftliche Handlungen)
- Bundesgerichtshof: Werbung mit „klimaneutral“ (I ZR 98/23)
- EU-Kommission: Sweeps im Verbraucherschutz
- EU-Kommission: Green Claims
- Umweltbundesamt: Greenwashing erkennen