Was ist eine Klangmarke?
Kann man einen Ton besitzen? Ja, als Klangmarke. Das ist eine eingetragene Marke, die nicht aus Wörtern oder einem Bild besteht, sondern aus einem hörbaren Zeichen.
Das Markengesetz nennt in § 3 Abs. 1 „Klänge“ ausdrücklich unter den schutzfähigen Zeichen. Bedingung ist, dass sie Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer unterscheiden. Das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) unterscheidet drei Arten:
- Musikalisch: eine Melodie oder Tonfolge, etwa ein Sound-Logo.
- Gesprochen oder gesungen: ein Wort oder Slogan als Tonaufnahme.
- Geräuschhaft: ein Klang ohne Melodie, etwa ein Zischen oder Klicken.
Sound-Logo, Audio-Branding, Klangmarke
Die drei Begriffe werden gern vermischt, sie spielen aber auf verschiedenen Feldern.
Begriff
Was es ist
Audio-Branding
Die ganze Klangidentität einer Marke
Sound-Logo
Kurze Erkennungsmelodie, ein Baustein davon
Klangmarke
Das Schutzrecht im Markenregister
Ein Sound-Logo kann man als Klangmarke eintragen lassen, muss es aber nicht. Viele bekannte Tonfolgen laufen ohne Eintragung. Umgekehrt schützt die Klangmarke nicht die Komposition als solche, das ist Sache des Urheberrechts. Sie schützt den Klang als Herkunftshinweis für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
So meldest du eine Klangmarke an
Bis 2019 brauchte das DPMA für eine Hörmarke ein Notenblatt und zusätzlich eine CD oder DVD. Seit der Reform des Markenrechts reicht eine von zwei Formen:
- MP3-Datei mit dem Klang, auf einem Datenträger oder digital eingereicht.
- Notenschrift mit Notensystem, Notenschlüssel, Noten- und Pausenzeichen, auf Papier oder als Bild.
Bei der EU-Marke beim EUIPO ist die grafische Darstellung schon seit Oktober 2017 keine Pflicht mehr. Wie selten Klangmarken trotzdem sind, zeigt eine Auswertung der Kanzlei Inventa von 2025: In der EUIPO-Datenbank fand sie 532 Fälle, davon 319 aktive Eintragungen und 81 Zurückweisungen.
Was es beim DPMA kostet
Posten
Gebühr
Anmeldung online, bis 3 Klassen
290 €
Anmeldung auf Papier
300 €
Jede weitere Klasse
100 €
Verlängerung nach 10 Jahren
750 €
Klassen sind die Bereiche, für die die Marke gelten soll, etwa Software oder Werbedienstleistungen. Bei der Verlängerung kostet jede Klasse ab der vierten 260 €. Eine Sondergebühr für Klangmarken gibt es nicht. Stand ist die Gebührenseite des DPMA vom September 2026.
Ein Beispiel aus dem Register: Die Deutsche Telekom hat 1999 eine Hörmarke für elf Klassen eingetragen, geschützt bis Juli 2029 (DE 399405917). Verlängert wird sie alle zehn Jahre.
Häufige Fehler
Fehler 1 · „Unser Jingle ist doch automatisch geschützt“
Das Urheberrecht an der Musik entsteht von selbst, der Markenschutz nicht. Den gibt es nur über die Eintragung oder in Ausnahmefällen über große Bekanntheit im Verkehr.
Fehler 2 · Ein Produktgeräusch anmelden
Klänge, die einfach beim Benutzen entstehen, scheitern oft. Das EU-Gericht wies 2021 eine Marke für das Geräusch beim Öffnen einer Getränkedose ab (T-668/19): rund eine Sekunde Stille, dann etwa neun Sekunden Prickeln. Verbraucher hören darin ein Getränk, keinen Hersteller.
Fehler 3 · Zu banal oder zu lang
Laut demselben Urteil braucht ein Klang eine gewisse Resonanz, damit man ihn als Hinweis auf ein Unternehmen erkennt. Ein einzelner Piepton schafft das selten, ein ganzer Liedvers ist dagegen oft zu komplex. Kurz und eigen ist die Faustregel.
Fehler 4 · Die falsche Aufnahme einreichen
Geschützt wird, was du einreichst. Spielst du das Sound-Logo später in einer anderen Fassung, deckt die Marke diese Variante womöglich nicht mehr ab. Nimm deshalb die Fassung, die du wirklich dauerhaft nutzt.
Lohnt sich das für kleine Unternehmen?
Für die meisten KMU ist zuerst die Wortmarke wichtiger, also der Name. Eine Klangmarke lohnt sich, wenn dein Sound-Logo fest in Werbung, Podcast oder App läuft und du nicht willst, dass ein Mitbewerber etwas Ähnliches nutzt.
- Recherchieren: Im DPMAregister und in TMview nach ähnlichen Marken suchen.
- Klassen wählen: Nur die Bereiche, in denen du wirklich arbeitest, jede weitere kostet.
- Datei vorbereiten: Saubere MP3 in der finalen Fassung, etwa aus Audacity oder Adobe Audition.
- Online anmelden: Über DPMAdirektWeb ist es 10 € günstiger als auf Papier.
Häufige Fragen
Was kostet es, eine Klangmarke anzumelden?
Beim DPMA kostet die Online-Anmeldung für bis zu drei Klassen 290 €, auf Papier 300 €. Jede weitere Klasse kostet 100 €. Nach zehn Jahren wird die Verlängerung fällig, sie kostet 750 € für bis zu drei Klassen. Dazu kommen gegebenenfalls Anwaltskosten.
In welchem Format reiche ich eine Klangmarke ein?
Als MP3-Datei oder in Notenschrift mit Notensystem, Schlüssel, Noten und Pausen. Eine bloße Beschreibung in Worten reicht nicht.
Ist Hörmarke dasselbe wie Klangmarke?
Ja. Hörmarke ist der ältere Name, der bei vielen Altmarken im Register noch steht. Das DPMA verwendet heute den Begriff Klangmarke.
Kann man jedes Geräusch als Marke schützen?
Nein. Der Klang muss unterscheidungskräftig sein, also als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen verstanden werden. Geräusche, die beim Benutzen eines Produkts einfach entstehen, scheitern daran oft, wie das Urteil zum Dosen-Öffnen zeigt.
Was ist der Unterschied zwischen Klangmarke und Sound-Logo?
Das Sound-Logo ist das Marketing-Element, die kurze Erkennungsmelodie. Die Klangmarke ist das Schutzrecht, das du für dieses Sound-Logo eintragen lassen kannst.