Was ist Leichte Sprache?
Stell dir vor, du musst einen Stromvertrag kündigen und verstehst das Schreiben nicht. Für Millionen Erwachsene in Deutschland ist das Alltag. Leichte Sprache ist dafür gemacht.
Sie ist eine stark vereinfachte Form des Deutschen mit festem Regelwerk. Inhalte werden auf das Wichtigste reduziert. Dazu kommen Regeln für Wörter, Sätze und die Gestaltung. Die Bundesregierung betont: Leichte Sprache ist ein Zusatzangebot, sie ersetzt das Original nicht.
Gemacht ist sie unter anderem für Menschen mit Lernschwierigkeiten, Demenz oder Aphasie, also einer Sprachstörung nach einer Hirnschädigung. Sie hilft auch Menschen mit geringer Literalität, die kaum lesen und schreiben können.
Leichte oder Einfache Sprache?
Die beiden werden ständig verwechselt. Sie sind aber nicht dasselbe, und die alte Faustregel stimmt auch nicht mehr. Viele schreiben noch, Einfache Sprache habe kein Regelwerk. Seit 2023 und 2024 gibt es dafür Normen.
Merkmal
Leichte Sprache
Einfache Sprache
Zielgruppe
Lese-Einschränkung
Breites Publikum
Inhalt
Das Wichtigste
Alle Infos bleiben
Regeln
DIN SPEC 33429
DIN 8581-1
Prüfung
Durch Zielgruppe
Nicht zwingend
DIN Media bringt es auf den Punkt: Die Kriterien für sprachliche Barrierefreiheit erfüllt nur die Leichte Sprache. Einfache Sprache macht Texte klarer, aber nicht barrierefrei.
Welche Regeln gelten?
Die wichtigste Grundlage ist die DIN SPEC 33429 von März 2025. Sie ist kostenlos als barrierefreies PDF zu haben und enthält Empfehlungen, ist also noch keine DIN-Norm. An ihr haben auch Menschen mit Lernschwierigkeiten mitgearbeitet.
Eine knappe, fertige Liste steht in Anlage 2 der BITV 2.0. Daraus lässt sich gut lernen:
- Keine Abkürzungen und keine Silbentrennung
- Keine Verneinungen, kein Konjunktiv, kein Passiv, kein Genitiv
- Kurze Sätze, das Wichtigste zuerst
- Mindestens 1,2 em Schriftgröße, höchstens zwei Schriften
- Linksbündig und jeder Satz in einer neuen Zeile
Dazu kommt die Prüfung. Das Netzwerk Leichte Sprache lässt jeden Text von zwei oder mehr Menschen mit Lernschwierigkeiten prüfen. Danach wird er überarbeitet. Die Bundesregierung macht es genauso.
Muss deine Website das können?
Wer
Pflicht
Öffentliche Stellen
Ja, Erläuterungen auf der Startseite
Unternehmen im BFSG
Nein, nur verständliche Infos
Banken im BFSG
Höchstens Niveau B2
Für öffentliche Stellen schreibt § 4 BITV 2.0 Erläuterungen in Leichter Sprache und Gebärdensprache vor. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG verlangt von Unternehmen dagegen keine Leichte Sprache. § 12 der BFSGV fordert nur Informationen „in verständlicher Weise“. Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind sogar ganz ausgenommen.
Wer Barrierefreiheit also als Pflicht zur Leichten Sprache verkauft, liegt falsch. Freiwillig lohnt sie sich trotzdem: wenn deine Kunden Pflegethemen, Behörden oder Finanzen betreffen.
Häufige Fehler
Fehler 1 · Leichte und Einfache Sprache gleichsetzen
Das Land Berlin warnt ausdrücklich davor. Wenn du „Leichte Sprache“ draufschreibst, muss auch Leichte Sprache drin sein.
Fehler 2 · Ohne Prüfgruppe veröffentlichen
Selbst vereinfacht ist nicht geprüft. Nur die Zielgruppe merkt, wo ein Text noch hakt.
Fehler 3 · KI-Text ungeprüft online stellen
Berlin erlaubt KI, sagt aber: Sie garantiert keine regelkonforme Übersetzung. Vorgeschriebene Texte müssen zusätzlich durch ein Prüfbüro. Freiwillige Texte ohne Prüfung sind als KI-Übersetzung zu kennzeichnen.
Fehler 4 · Leichte Fassung als Ersatz für Rechtstexte nutzen
Die Bundesregierung sagt über ihre Texte: Die Fassung in Leichter Sprache hat keine Rechtskraft. Lass das Original also immer stehen.
So startest du
- Bedarf klären: Sind deine Kunden wirklich auf Leichte Sprache angewiesen, oder reicht Einfache Sprache?
- Wenige Seiten wählen: Startseite, Kontakt und dein wichtigstes Angebot.
- Entwurf erstellen: mit Fachleuten oder KI-Tools wie SUMM AI und capito.
- Prüfen lassen: Das Netzwerk Leichte Sprache hilft bei Prüfgruppen.
- Sauber einbinden: eigener Bereich mit klarem Hinweis, das Original bleibt stehen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Leichter und Einfacher Sprache?
Leichte Sprache richtet sich an Menschen mit Einschränkungen beim Lesen und reduziert den Inhalt aufs Wichtigste. Einfache Sprache richtet sich an ein breites Publikum und behält alle Informationen. Sprachlich barrierefrei ist laut DIN Media nur die Leichte Sprache.
Muss meine Firmenwebsite in Leichter Sprache sein?
In der Regel nein. Das BFSG verlangt von Unternehmen verständliche Informationen, aber keine Leichte Sprache. Pflicht ist sie für öffentliche Stellen nach § 4 BITV 2.0. Das ist keine Rechtsberatung.
Wer prüft Texte in Leichter Sprache?
Menschen aus der Zielgruppe. Das Netzwerk Leichte Sprache und die Bundesregierung setzen auf mindestens zwei Prüferinnen oder Prüfer. Nach der Prüfung wird der Text überarbeitet.
Darf ich Texte mit KI in Leichte Sprache übersetzen?
Ja, als Entwurf. Geprüft werden müssen sie trotzdem. Berlin schreibt für vorgeschriebene Inhalte ein Prüfbüro vor und verlangt für ungeprüfte Texte eine Kennzeichnung. Das gilt dort, ist aber auch sonst ein guter Maßstab.
Gibt es eine Norm für Leichte Sprache?
Noch keine DIN-Norm. Die DIN SPEC 33429 von März 2025 liefert einheitliche Empfehlungen und ist kostenlos. Für Einfache Sprache gibt es dagegen DIN 8581-1 und ISO 24495-1.