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Bleistiftskizze: Neben einem Haufen gebrochener Bretter steigt eine Person drei orange markierte, ebene Holzstufen hinauf, als Bild für Leichte Sprache
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Leichte Sprache

Leichte Sprache ist die stark vereinfachte Form des Deutschen für Menschen, die beim Lesen und Verstehen Unterstützung brauchen. Sie folgt festen Regeln und wird von der Zielgruppe selbst geprüft.

Auch bekannt alsEasy Language

5 Min

Lesezeit

02.11.2026

Letzte Aktualisierung

Was ist Leichte Sprache?

Stell dir vor, du musst einen Stromvertrag kündigen und verstehst das Schreiben nicht. Für Millionen Erwachsene in Deutschland ist das Alltag. Leichte Sprache ist dafür gemacht.

Sie ist eine stark vereinfachte Form des Deutschen mit festem Regelwerk. Inhalte werden auf das Wichtigste reduziert. Dazu kommen Regeln für Wörter, Sätze und die Gestaltung. Die Bundesregierung betont: Leichte Sprache ist ein Zusatzangebot, sie ersetzt das Original nicht.

Gemacht ist sie unter anderem für Menschen mit Lernschwierigkeiten, Demenz oder Aphasie, also einer Sprachstörung nach einer Hirnschädigung. Sie hilft auch Menschen mit geringer Literalität, die kaum lesen und schreiben können.

Leichte oder Einfache Sprache?

Die beiden werden ständig verwechselt. Sie sind aber nicht dasselbe, und die alte Faustregel stimmt auch nicht mehr. Viele schreiben noch, Einfache Sprache habe kein Regelwerk. Seit 2023 und 2024 gibt es dafür Normen.

Merkmal

Leichte Sprache

Einfache Sprache

Zielgruppe

Lese-Einschränkung

Breites Publikum

Inhalt

Das Wichtigste

Alle Infos bleiben

Regeln

DIN SPEC 33429

DIN 8581-1

Prüfung

Durch Zielgruppe

Nicht zwingend

DIN Media bringt es auf den Punkt: Die Kriterien für sprachliche Barrierefreiheit erfüllt nur die Leichte Sprache. Einfache Sprache macht Texte klarer, aber nicht barrierefrei.

Welche Regeln gelten?

Die wichtigste Grundlage ist die DIN SPEC 33429 von März 2025. Sie ist kostenlos als barrierefreies PDF zu haben und enthält Empfehlungen, ist also noch keine DIN-Norm. An ihr haben auch Menschen mit Lernschwierigkeiten mitgearbeitet.

Eine knappe, fertige Liste steht in Anlage 2 der BITV 2.0. Daraus lässt sich gut lernen:

  • Keine Abkürzungen und keine Silbentrennung
  • Keine Verneinungen, kein Konjunktiv, kein Passiv, kein Genitiv
  • Kurze Sätze, das Wichtigste zuerst
  • Mindestens 1,2 em Schriftgröße, höchstens zwei Schriften
  • Linksbündig und jeder Satz in einer neuen Zeile

Dazu kommt die Prüfung. Das Netzwerk Leichte Sprache lässt jeden Text von zwei oder mehr Menschen mit Lernschwierigkeiten prüfen. Danach wird er überarbeitet. Die Bundesregierung macht es genauso.

Muss deine Website das können?

Wer

Pflicht

Öffentliche Stellen

Ja, Erläuterungen auf der Startseite

Unternehmen im BFSG

Nein, nur verständliche Infos

Banken im BFSG

Höchstens Niveau B2

Für öffentliche Stellen schreibt § 4 BITV 2.0 Erläuterungen in Leichter Sprache und Gebärdensprache vor. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG verlangt von Unternehmen dagegen keine Leichte Sprache. § 12 der BFSGV fordert nur Informationen „in verständlicher Weise“. Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind sogar ganz ausgenommen.

Wer Barrierefreiheit also als Pflicht zur Leichten Sprache verkauft, liegt falsch. Freiwillig lohnt sie sich trotzdem: wenn deine Kunden Pflegethemen, Behörden oder Finanzen betreffen.

Häufige Fehler

Fehler 1 · Leichte und Einfache Sprache gleichsetzen

Das Land Berlin warnt ausdrücklich davor. Wenn du „Leichte Sprache“ draufschreibst, muss auch Leichte Sprache drin sein.

Fehler 2 · Ohne Prüfgruppe veröffentlichen

Selbst vereinfacht ist nicht geprüft. Nur die Zielgruppe merkt, wo ein Text noch hakt.

Fehler 3 · KI-Text ungeprüft online stellen

Berlin erlaubt KI, sagt aber: Sie garantiert keine regelkonforme Übersetzung. Vorgeschriebene Texte müssen zusätzlich durch ein Prüfbüro. Freiwillige Texte ohne Prüfung sind als KI-Übersetzung zu kennzeichnen.

Fehler 4 · Leichte Fassung als Ersatz für Rechtstexte nutzen

Die Bundesregierung sagt über ihre Texte: Die Fassung in Leichter Sprache hat keine Rechtskraft. Lass das Original also immer stehen.

So startest du

  • Bedarf klären: Sind deine Kunden wirklich auf Leichte Sprache angewiesen, oder reicht Einfache Sprache?
  • Wenige Seiten wählen: Startseite, Kontakt und dein wichtigstes Angebot.
  • Entwurf erstellen: mit Fachleuten oder KI-Tools wie SUMM AI und capito.
  • Prüfen lassen: Das Netzwerk Leichte Sprache hilft bei Prüfgruppen.
  • Sauber einbinden: eigener Bereich mit klarem Hinweis, das Original bleibt stehen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Leichter und Einfacher Sprache?

Leichte Sprache richtet sich an Menschen mit Einschränkungen beim Lesen und reduziert den Inhalt aufs Wichtigste. Einfache Sprache richtet sich an ein breites Publikum und behält alle Informationen. Sprachlich barrierefrei ist laut DIN Media nur die Leichte Sprache.

Muss meine Firmenwebsite in Leichter Sprache sein?

In der Regel nein. Das BFSG verlangt von Unternehmen verständliche Informationen, aber keine Leichte Sprache. Pflicht ist sie für öffentliche Stellen nach § 4 BITV 2.0. Das ist keine Rechtsberatung.

Wer prüft Texte in Leichter Sprache?

Menschen aus der Zielgruppe. Das Netzwerk Leichte Sprache und die Bundesregierung setzen auf mindestens zwei Prüferinnen oder Prüfer. Nach der Prüfung wird der Text überarbeitet.

Darf ich Texte mit KI in Leichte Sprache übersetzen?

Ja, als Entwurf. Geprüft werden müssen sie trotzdem. Berlin schreibt für vorgeschriebene Inhalte ein Prüfbüro vor und verlangt für ungeprüfte Texte eine Kennzeichnung. Das gilt dort, ist aber auch sonst ein guter Maßstab.

Gibt es eine Norm für Leichte Sprache?

Noch keine DIN-Norm. Die DIN SPEC 33429 von März 2025 liefert einheitliche Empfehlungen und ist kostenlos. Für Einfache Sprache gibt es dagegen DIN 8581-1 und ISO 24495-1.

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