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Bleistiftskizze: Marktstand mit drei Kisten und leeren Schildern, eine Figur mit Klemmbrett zeigt auf das orange Mittelschild, als Bild für die PAngV
Recht & Datenschutz

Preisangabenverordnung

PAngV

Sobald du Verbrauchern einen Preis nennst, gelten Regeln. Die Preisangabenverordnung legt fest, welcher Preis wie zu sehen sein muss, von der Anzeige bis zum Onlineshop.

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Lesezeit

02.11.2026

Letzte Aktualisierung

Was ist die Preisangabenverordnung?

Stimmt der Preis auf deiner Anzeige auch an der Kasse? Darum geht es in der Preisangabenverordnung, kurz PAngV. Sie regelt, wie Unternehmer gegenüber Verbrauchern Preise für Waren und Leistungen angeben. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 28. Mai 2022.

Der Grundsatz steht in § 1: Preisangaben müssen eindeutig zuzuordnen, leicht erkennbar und gut lesbar sein. Wer nur an Geschäftskunden verkauft, ist nicht angesprochen, die Verordnung richtet sich an das Verhältnis zu Verbrauchern. Sobald auch Privatleute kaufen können, gilt sie für dich.

Sie zwingt dich nicht, in Werbung Preise zu nennen. Nennst du aber einen, muss er stimmen.

Diese Angaben sind Pflicht

Angabe

Regel

Gesamtpreis (§ 3)

Inklusive Umsatzsteuer und aller Preisbestandteile

Grundpreis (§ 4)

Bei Ware nach Gewicht, Volumen, Länge, Fläche

Fernabsatz (§ 6)

Hinweis auf Steuern und Versandkosten

Pfand (§ 7)

Gesondert neben dem Gesamtpreis

Rabatt (§ 11)

Niedrigster Preis der letzten 30 Tage

Der Grundpreis macht Packungen vergleichbar. Er nennt den Preis je 1 kg, 1 l, 1 m, 1 m² oder 1 m³ und steht neben dem Gesamtpreis, auch in der Werbung. Er entfällt, wenn beide gleich sind. Ausnahmen gibt es unter anderem für Mengen unter 10 g oder 10 ml, für Automaten sowie für Parfüm und dekorative Kosmetik.

Beim Pfand schreibst du also „zzgl. 0,25 € Pfand“. Das hat der BGH 2023 im Verfahren Flaschenpfand IV bestätigt (I ZR 135/20).

Die 30-Tage-Regel bei Rabatten

Bei Preisermäßigungen auf Waren musst du den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage angeben. Das bekannteste Thema der Verordnung behandeln wir ausführlich beim Stichwort Streichpreis. Zwei Urteile solltest du aber kennen:

  • EuGH, 2024 (C-330/23, Aldi Süd): Ein beworbener Prozentsatz muss sich am niedrigsten Preis der letzten 30 Tage messen.
  • BGH, 2025 (I ZR 183/24): Der Vergleichspreis muss unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein. Eine kleine Fußnote reichte dort nicht.

Was passiert bei Verstößen?

Das Risiko hat zwei Seiten. Die häufigere: Abmahnung. Wettbewerber und Verbände greifen Fehler über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf. Das kostet schnell Anwaltsgebühren, oft dazu eine Unterlassungserklärung.

Die zweite Seite ist das Bußgeld durch die Preisbehörden der Länder. Der Rahmen ändert sich gerade: Am 22. Oktober 2026 wurde ein Gesetz zur Änderung des Preisangabenrechts verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 314). Der Regierungsentwurf sah Bußgelder bis 100.000 € vor. Schau für deinen Fall in die aktuelle Fassung, die Einarbeitung in die Gesetzessammlungen läuft noch.

Häufige Fehler

Fehler 1 · Grundpreis erst nach dem Klick

Steht er nur im Artikeltext oder taucht erst im Warenkorb auf, ist das ein Klassiker für Abmahnungen. Er gehört neben den Gesamtpreis, auch auf Übersichtsseiten.

Fehler 2 · Rabatt falsch berechnet

Der Prozentsatz bezieht sich auf den Vorwochenpreis statt auf den 30-Tage-Tiefstpreis. Seit dem EuGH-Urteil ist das riskant.

Fehler 3 · Nettopreise für alle

Ein Shop zeigt Nettopreise, verkauft aber auch an Privatleute. Dann brauchen diese den Gesamtpreis mit Steuer.

Fehler 4 · Social Ads vergessen

Auch ein Instagram-Post mit Preis ist Werbung mit Preisangabe. Die Pflichten enden nicht am Shop.

So prüfst du deinen Shop

  • Übersichten ansehen: Steht bei Packungsware überall der Grundpreis neben dem Gesamtpreis?
  • Hinweise prüfen: Sind Steuern und Versandkosten klar genannt?
  • Aktionen planen: Führe je Artikel eine Preishistorie, sonst fehlt dir der 30-Tage-Wert.
  • Werbung mitdenken: Newsletter, Anzeigen und Social Posts mit Preis gehören dazu.
  • Systemfunktionen testen: Prüfe, ob dein Shopsystem Grundpreis und 30-Tage-Preis wirklich richtig ausgibt.

Häufige Fragen

Gilt die PAngV auch für B2B?

Reine Geschäfte zwischen Unternehmen sind nicht das Ziel, denn § 1 richtet sich an das Anbieten gegenüber Verbrauchern. Kann auch ein Privatkunde bei dir kaufen, gilt sie. Grenze dein Angebot also klar und nachprüfbar ab, wenn du nur an Firmen verkaufst.

Muss ich in Anzeigen Preise nennen?

Nein. Die Pflichten greifen erst, wenn du mit einem Preis wirbst. Dann gehört der Gesamtpreis dazu und bei passender Ware auch der Grundpreis.

Gilt die 30-Tage-Regel für Dienstleistungen?

§ 11 nennt nur Waren. Unwahre Altpreise bleiben bei Dienstleistungen trotzdem riskant, weil das Irreführungsverbot im UWG gilt.

Müssen Versandkosten direkt am Preis stehen?

§ 6 verlangt im Fernabsatz die Angabe, ob Versandkosten anfallen, und ihre Höhe, soweit sie sich vorab berechnen lässt. Sie sollten klar erkennbar sein. Die Formulierung „zzgl. Versand“ mit einem Link zu den Kosten ist in Shops üblich.

Ist die UVP eine Preisermäßigung?

Das ist umstritten und noch nicht abschließend geklärt. Mehr dazu steht beim Streichpreis. Kennzeichne die UVP auf jeden Fall deutlich als solche.

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