Startseite > Lexikon > Recht & Datenschutz > Streichpreis

Bleistiftskizze: Preisschild mit orangem Querstrich vor einem Kalenderraster, eine Figur prüft das Raster mit einer Lupe, als Bild für den Streichpreis
Recht & Datenschutz

Streichpreis

Ein roter Strich durch den alten Preis verkauft zuverlässig. Seit der 30-Tage-Regel darf dieser Strich aber nicht mehr nur gut aussehen, er muss auch stimmen.

Auch bekannt alsdurchgestrichener Preis

5 Min

Lesezeit

02.11.2026

Letzte Aktualisierung

Was ist ein Streichpreis?

Statt 1,69 € nur 1,29 €: Der Streichpreis ist die durchgestrichene Zahl neben dem aktuellen Preis. Sie soll dir sagen, wie viel du sparst.

Das Wort steht in keinem Gesetz. Die Preisangabenverordnung (PAngV) spricht von Preisermäßigung, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) von einem besonderen Preisvorteil. Wichtig ist die Frage, welcher Preis durchgestrichen wird:

  • Dein eigener früherer Preis: Das ist eine Preisermäßigung, es gilt § 11 PAngV.
  • Die UVP des Herstellers: Das ist ein fremder Vergleichspreis, hier ist die Rechtslage umstritten.
  • Ein erfundener Preis: Das nennt man Mondpreis. Der Begriff steht auch in keinem Gesetz, irreführend bleibt er trotzdem.

Die 30-Tage-Regel

§ 11 PAngV sagt: Wer eine Preisermäßigung für eine Ware bekannt gibt, muss den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage angeben. Der Grund liegt auf der Hand: Händler sollen den Preis nicht kurz vorher anheben, um ihn dann „zu senken“.

Der Europäische Gerichtshof legte 2024 nach (C-330/23, Aldi Süd). Eine Ermäßigung als Prozentsatz oder Werbeaussage muss auf dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beruhen. Es reicht also nicht, den Wert nur danebenzuschreiben, der Rabatt selbst muss sich daran messen. Eine Rechnung zeigt das:

Fall A · Aldi Süd

Bananen, EuGH und LG Düsseldorf

-23 %

beworben

0 %

gegen 30-Tage-Tiefstpreis

1,69 € auf 1,29 €, drei Wochen vorher kosteten sie aber schon 1,29 €.

Das Landgericht Düsseldorf gab der Klage im Oktober 2024 statt.

Fall B · Netto

Kaffee, BGH 2025

-36 %

beworben

Fußnote

für den 30-Tage-Preis

Von 6,99 € auf 4,44 €, der Vergleichswert stand nur klein in der Fußnote.

Die Angabe muss unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein (BGH, I ZR 183/24).

Ausnahmen gibt es wenige: individuelle Nachlässe, schnell verderbliche Ware bei drohendem Verderb, wenn du das klar sagst, und stufenweise steigende Rabatte während einer laufenden Aktion. Dienstleistungen nennt § 11 nicht, das UWG gilt für sie trotzdem.

Darfst du die UVP durchstreichen?

Hier ist die Lage offen. Das Oberlandesgericht Köln sah im Mai 2026 in einem Penny-Fall (Joghurt 33 Cent, „-58 %“ gegen UVP 79 Cent) keine Preisermäßigung und keine Irreführung, weil der UVP-Bezug klar erkennbar war. Das ging in die Revision zum BGH, andere Gerichte argumentieren anders.

Für die Praxis heißt das: Schreib deutlich „UVP“ an den Vergleichspreis und prüfe, ob der Hersteller diesen Preis wirklich empfiehlt. Eine ernsthafte Empfehlung ist die Grundlage, sonst wird aus der UVP ein Mondpreis.

Warum Streichpreise wirken

Dahinter steckt der Anker-Effekt: Die erste Zahl, die du siehst, färbt deine Einschätzung der nächsten. Die 1,29 € wirken neben 1,69 € günstig, allein weniger. Wie stark das bei Streichpreisen wirkt, ist nicht sauber belegt. Zahlen wie „X % mehr Conversion“ habe ich nur ohne Quelle gefunden.

Häufige Fehler

Fehler 1 · Rabatt vom Vorwochenpreis rechnen

Der Prozentsatz muss zum 30-Tage-Tiefstpreis passen, sonst passiert dir das Gleiche wie im Bananen-Fall.

Fehler 2 · Die Pflichtangabe verstecken

Klein unten im Sternchen reicht nicht, wenn der Rabatt oben riesig steht. Fußnoten sind nicht generell verboten, entscheidend ist die Gesamtwirkung.

Fehler 3 · Preis kurz hochziehen

Wer nur kurz teurer verkauft, um danach zu „senken“, riskiert viel. Nach § 5 Abs. 5 UWG wird Irreführung vermutet, wenn der Preis nur unangemessen kurz gefordert wurde. Beweisen musst dann du das Gegenteil.

Fehler 4 · Dauerrabatt

„Nur heute“ steht bei manchen Shops ein ganzes Jahr. Wer den Aktionspreis monatelang fordert, hat in Wahrheit einen neuen Normalpreis.

So machst du es sauber

  • Preishistorie führen: Halte je Artikel fest, was er an welchem Tag gekostet hat. Ohne Daten keine 30-Tage-Angabe.
  • Vor jeder Aktion rechnen: Tiefstpreis der letzten 30 Tage nachsehen, Rabatt daraus ableiten.
  • Sichtbar angeben: Den 30-Tage-Preis direkt beim Angebot, gut lesbar und nicht nur per Fußnote.
  • UVP kennzeichnen: Immer mit dem Wort „UVP“, nie als namenlosen Strich.
  • Automatik prüfen: Schau nach, ob dein Shopsystem das korrekt ausgibt. Das versteht sich nicht von selbst.

Häufige Fragen

Sind Streichpreise erlaubt?

Ja, wenn sie stimmen. Bei eigenen Preisen musst du für Waren den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage angeben, und die Ermäßigung muss sich daran messen. Erfundene oder nur kurz geforderte Preise sind unzulässig.

Gilt die 30-Tage-Regel für Dienstleistungen?

§ 11 PAngV spricht nur von Waren. Das heißt aber nicht, dass du bei Dienstleistungen frei bist. Das Irreführungsverbot im UWG gilt auch dort, ein erfundener Altpreis bleibt also riskant.

Darf ich die UVP durchstreichen?

Das ist noch nicht abschließend geklärt. Das OLG Köln ließ es im Mai 2026 bei klarem UVP-Bezug durchgehen, der Streit liegt nun beim BGH. Kennzeichne die UVP deutlich und achte darauf, dass sie echt ist.

Wann gilt die 30-Tage-Regel nicht?

Bei individuellen Nachlässen und bei verderblicher Ware mit drohendem Verderb, wenn du das klar kommunizierst. Bei stufenweise steigenden Rabatten darf während der Aktion der Tiefstpreis vor Beginn stehen.

Was kostet ein Fehler?

Oft zuerst eine Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbände. Dazu können Unterlassungsansprüche und bei Verstößen gegen die PAngV Bußgelder kommen. Die Summe hängt vom Einzelfall ab, Anwaltskosten zählen meist dazu.

Begriff teilenHat dir die Definition geholfen? Schick sie weiter.