Was ist das Urheberrecht?
Du findest bei Google das perfekte Bild für deinen Blogbeitrag. Darfst du es nehmen? In aller Regel nein. Denn das Urheberrecht schützt „persönliche geistige Schöpfungen“ (§ 2 Urheberrechtsgesetz, UrhG). Urheber ist, wer das Werk geschaffen hat. Nur er entscheidet, wer es wie nutzen darf.
Das Gesetz nennt Beispiele: Texte und Reden, Software, Musik, Tanz, bildende und angewandte Kunst, Fotos, Filme und technische Darstellungen. Der Schutz hängt an der Schöpfung selbst, nicht an einer Anmeldung. Er endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, gerechnet ab Ende des Todesjahres (§§ 64, 69 UrhG).
Welche Rechte hat der Urheber?
Zwei Gruppen sind wichtig. Das Urheberpersönlichkeitsrecht sichert, dass der Urheber als solcher anerkannt wird und bestimmt, ob und wie er genannt wird (§ 13). Die Verwertungsrechte regeln das Geld: vervielfältigen, verbreiten, ausstellen und öffentlich zugänglich machen (§ 15). Letzteres steht in § 19a und ist der Paragraf fürs Internet und Social Media.
Das Urheberrecht selbst lässt sich nicht verkaufen, nur vererben (§ 29). Was du kaufen kannst, ist ein Nutzungsrecht, einfach oder ausschließlich (§ 31). Steht im Vertrag nicht genau, wofür, entscheidet der Vertragszweck. Eine Lizenz für die Website deckt dann nicht automatisch auch Anzeigen oder Print.
Was
Schutz
Werk
70 Jahre nach Tod des Urhebers
Einfaches Foto
50 Jahre ab Erscheinen
Reiner KI-Output
in der Regel keiner
Die mittlere Zeile überrascht viele. Auch Fotos ohne künstlerischen Anspruch sind als „Lichtbilder“ geschützt, 50 Jahre lang (§ 72 UrhG). Praktisch heißt das: Jedes Handyfoto gehört dem, der es gemacht hat.
Was ist ohne Erlaubnis erlaubt?
Das Gesetz kennt sogenannte Schranken, also Ausnahmen. Die wichtigsten fürs Marketing:
- Zitat (§ 51): nur mit Zitatzweck, also wenn du dich mit dem Werk auseinandersetzt, und nur im nötigen Umfang. Quelle immer angeben (§ 63).
- Karikatur, Parodie, Pastiche (§ 51a): seit Juni 2021. Laut Europäischem Gerichtshof braucht ein Pastiche wahrnehmbare Unterschiede und einen erkennbaren Dialog mit dem Original (C-590/23, April 2026). Versteckte Kopien fallen nicht darunter.
- Panoramafreiheit (§ 59): Werke, die bleibend an öffentlichen Straßen und Plätzen stehen, darfst du fotografieren, Gebäude nur von außen.
- Text und Data Mining (§ 44b): automatische Auswertung ist erlaubt, solange der Rechteinhaber online nicht maschinenlesbar widersprochen hat.
Zwei Fälle aus der Praxis
Case A · Bildagentur
Fotos aus dem Kölner Dom, OLG Köln
220
Aufnahmen ohne Erlaubnis
35.000 €
Schadensersatz
Agentur hat ihre Prüfpflichten fahrlässig verletzt (6 U 61/24)
Die Vorinstanz hatte rund 100.000 € zugesprochen. Wer fremde Bilder vermarktet, muss die Rechtekette selbst prüfen.
Case B · KI
Logos per Prompt, AG München
3
KI-Logos
1.700
Zeichen Prompt
Kein Schutz, Klage abgewiesen (142 C 9786/25)
Der Prompt war zu allgemein, Auswahl aus Vorschlägen reicht nicht. Ein Urteil der ersten Instanz, keine gefestigte Linie.
Was kostet ein Verstoß?
Der Rechteinhaber kann Unterlassung und Beseitigung verlangen, bei Verschulden auch Schadensersatz (§ 97). Den Schaden darf er auf drei Wegen berechnen: konkreter Schaden, Gewinn des Verletzers oder die Lizenzgebühr, die du hättest zahlen müssen. Dazu kommen die Anwaltskosten der Abmahnung.
Der Deckel von 1.000 Euro Gegenstandswert für die Abmahnkosten (§ 97a) gilt nur für Privatleute, die nicht gewerblich handeln. Für Firmen und Selbständige greift er nicht. Vorsätzliche Verwertung ist sogar strafbar, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe (§ 106).
Häufige Fehler
Fehler 1 · „Mit Quellenangabe darf ich das“
Eine Quellenangabe ersetzt keine Lizenz. Sie ist Pflicht, wenn du ein Werk erlaubt nutzt, etwa im Zitat. Ohne Nutzungsrecht bleibt die Nutzung ein Verstoß, mit oder ohne Namen darunter.
Fehler 2 · „Das Foto ist doch keine Kunst“
Ob Kunstwerk oder Schnappschuss, geschützt ist beides. Das einfache Lichtbild hat nur eine kürzere Schutzdauer. Wer Fotos von Mitarbeitern, Kunden oder Agenturen nutzt, braucht deren Erlaubnis.
Fehler 3 · „Ich hab das Urheberrecht gekauft“
Du hast Nutzungsrechte gekauft, und nur so weit, wie der Vertrag reicht. Lass dir von Fotografen, Textern und Agenturen schriftlich geben, wofür du die Inhalte nutzen darfst: Website, Social Media, Anzeigen, Print.
Fehler 4 · „Was die KI macht, gehört mir“
Reiner Prompt-Output ist nach bisheriger Rechtsprechung meist nicht geschützt. Dann darf ihn auch die Konkurrenz nutzen. Und umgekehrt kann KI-Output fremde Werke enthalten, wie das Landgericht München I im Streit zwischen GEMA und OpenAI zu Liedtexten feststellte.
So bleibst du auf der sicheren Seite
- Herkunft prüfen: Bilder per Rückwärtssuche mit Google Lens oder TinEye checken.
- Lizenzen ablegen: Bild, Quelle, Lizenzart, Umfang und Datum in eine Tabelle.
- Verträge klären: Nutzungsarten mit Fotografen und Agenturen ausdrücklich festhalten.
- Urheber nennen: wenn die Lizenz es verlangt, direkt am Bild.
- Eigene Inhalte schaffen: selbst fotografieren und texten ist oft billiger als jede Abmahnung.
Häufige Fragen
Wie lange gilt das Urheberrecht?
Bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, gerechnet ab Ende des Todesjahres. Einfache Fotos ohne Werkcharakter sind 50 Jahre ab Erscheinen geschützt. Danach ist das Werk gemeinfrei.
Darf ich ein Bild nutzen, wenn ich die Quelle angebe?
Nein. Die Quellenangabe ersetzt kein Nutzungsrecht. Du brauchst eine Lizenz oder eine gesetzliche Erlaubnis wie das Zitatrecht, und dafür gelten enge Regeln.
Sind KI-Bilder und KI-Texte geschützt?
Reine Prompt-Ergebnisse in der Regel nicht, weil ein menschlicher Schöpfer fehlt. Ein Amtsgericht in München hat das 2026 für drei KI-Logos so entschieden. Bearbeitest du den Output deutlich selbst, kann das anders aussehen.
Muss ich mein Werk anmelden?
Nein. Der Schutz hängt an der Schöpfung, nicht an einer Anmeldung. Anders ist es bei Marke und Design, die ins Register eingetragen werden.
Darf ich Memes und Remixe posten?
Manchmal. Karikatur, Parodie und Pastiche sind erlaubt, aber nur mit wahrnehmbaren Unterschieden und einem erkennbaren Bezug zum Original. Eine bloße Kopie mit Filter reicht nicht.