Was ist Anti-Steering?
„Steering“ heißt lenken. Gemeint ist: Ein Anbieter lenkt seine Kunden aus der App heraus zu einem Angebot, das er woanders günstiger oder anders verkauft. Anti-Steering-Regeln verbieten genau das.
Wie das konkret aussah, hat die EU-Kommission 2024 im Fall Apple und Musikstreaming beschrieben. Apple untersagte App-Anbietern,
- in der App die Preise ihrer Abos außerhalb der App zu nennen,
- auf Preisunterschiede hinzuweisen,
- auf die eigene Website zu verlinken,
- Neukunden per E-Mail über andere Preisoptionen zu informieren.
Der Grund liegt auf der Hand: Kauft jemand in der App, verdient der App-Store mit. Kauft er auf der Website, nicht oder weniger.
Was der Digital Markets Act regelt
Der Digital Markets Act (Verordnung (EU) 2022/1925) gilt seit dem 2. Mai 2023. Für Anti-Steering ist Art. 5 Abs. 4 entscheidend: Torwächter müssen gewerblichen Nutzern erlauben, ihren Kunden Angebote kostenlos zu kommunizieren und zu bewerben, auch zu anderen Bedingungen. Und die Kunden müssen dort kaufen können, auch ohne den Dienst des Torwächters.
Torwächter sind nur die ganz Großen. Die EU-Kommission hat sechs benannt: Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft. Verstöße können bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes kosten, im Wiederholungsfall bis zu 20 %.
Entscheidung
Ergebnis
EU, März 2024
Über 1,8 Mrd. € gegen Apple (Kartellrecht)
EU, April 2025
500 Mio. € gegen Apple (DMA)
USA, April 2025
Gericht: Apple missachtete Verfügung
Die 1,8 Milliarden stützte die Kommission noch auf das allgemeine Kartellrecht (Art. 102 AEUV): Apple habe fast zehn Jahre lang Hinweise und Links verboten. Die 500 Millionen von 2025 waren die erste Strafe nach dem DMA selbst. Apple hat gegen beide Entscheidungen Klage beim Gericht der EU erhoben, sie sind also nicht rechtskräftig.
In den USA läuft ein eigener Streit nach kalifornischem Wettbewerbsrecht: Im Verfahren Epic Games gegen Apple stellte ein Bundesgericht im April 2025 fest, dass Apple eine Verfügung gegen Anti-Steering vorsätzlich missachtet hatte. Statt 30 % verlangte Apple 27 % Provision auf Käufe nach einem Link. Der Fall liegt inzwischen beim Supreme Court.
Was Links aus der App in der EU heute kosten
Hinweisen und Verlinken ist erlaubt, ganz umsonst ist es aber nicht. Seit dem 1. Oktober 2026 gelten bei Apple in der EU diese Provisionen:
Standard
Normale App-Anbieter
26 %
In-App-Kauf über Apple
15 %
Kauf nach Link
Der Link spart dir 11 Prozentpunkte
Fällig nur für Käufe innerhalb von 7 Tagen nach dem Tippen auf den Link.
Ermäßigt
Small Business Program, Abos ab Jahr 2
15 %
In-App-Kauf über Apple
10 %
Kauf nach Link
Der Link spart dir 5 Prozentpunkte
Für Kinder unter 13 sind Kauf-Links nicht erlaubt, unter 18 braucht es eine Eltern-Freigabe.
Ob eine Provision auf verlinkte Käufe mit dem „kostenlos“ in Art. 5 Abs. 4 DMA vereinbar ist, ist umstritten. Apple sagt, die Bedingungen seien in enger Abstimmung mit der Kommission entstanden. Eine förmliche Entscheidung dazu gibt es noch nicht.
Häufige Fehler
Fehler 1 · „Anti-Steering ist jetzt überall verboten“
Der DMA gilt nur für benannte Torwächter und nur in der EU. Ein kleiner Marktplatz oder eine Branchenplattform darf weiter eigene Regeln haben, solange das allgemeine Kartellrecht nicht greift.
Fehler 2 · „Wer verlinkt, zahlt nichts“
In der EU fallen bei Apple 10 oder 15 % auf Käufe nach einem Link an. Rechne das ein, bevor du deinen Web-Preis festlegst.
Fehler 3 · Steering mit Sideloading verwechseln
Beim Sideloading kommt die App selbst an einem App-Store vorbei aufs Gerät. Beim Steering bleibt die App im Store, nur der Kauf findet woanders statt.
Fehler 4 · Mit der Meistbegünstigungsklausel gleichsetzen
Eine Meistbegünstigungsklausel verbietet dir, woanders günstiger zu sein. Anti-Steering verbietet dir, darauf hinzuweisen. Das eine regelt den Preis, das andere die Kommunikation.
Was heißt das für dein Unternehmen?
- Preise vergleichen: Rechne aus, was dich ein Abo über den App-Store, über eigene Zahlung in der App und über den Web-Link kostet.
- Bedingungen lesen: Die aktuellen Regeln stehen auf Apples Entwicklerseite zum DMA. Sie haben sich seit 2024 mehrfach geändert.
- Web-Checkout vorbereiten: Wer verlinkt, braucht eine eigene Bezahlstrecke, etwa über Stripe oder Paddle.
- Kommunikation planen: Den Hinweis auf den günstigeren Web-Preis darfst du jetzt in der App, im Newsletter und auf der Website machen.
Häufige Fragen
Darf ich in meiner App auf ein günstigeres Web-Abo hinweisen?
In der EU ja, zumindest in den App-Stores der Torwächter. Art. 5 Abs. 4 des Digital Markets Act verpflichtet sie, solche Hinweise zu erlauben. Bei Apple gelten dafür eigene Bedingungen und eine Provision auf verlinkte Käufe.
Was kostet es, aus der App auf die eigene Website zu verlinken?
Bei Apple in der EU seit Oktober 2026 15 % auf Käufe innerhalb von sieben Tagen nach dem Klick, ermäßigt 10 %. Zum Vergleich: Ein Kauf über Apple selbst kostet 26 oder 15 %.
Warum sollte Apple 1,8 Milliarden Euro zahlen?
Die EU-Kommission warf Apple 2024 vor, Musikstreaming-Anbietern fast zehn Jahre lang verboten zu haben, in der App auf günstigere Abos außerhalb hinzuweisen. iOS-Nutzer hätten dadurch deutlich mehr zahlen können. Apple klagt dagegen.
Gilt das auch außerhalb der EU?
Der DMA gilt nur in der EU. In den USA gibt es nach dem Verfahren Epic Games gegen Apple eine eigene Verfügung, deren Umfang noch vor Gericht verhandelt wird.
Gilt Anti-Steering nur für Apps?
Nein, der Begriff betrifft jede Plattform, die Händlern oder Anbietern verbietet, ihre Kunden auf eigene Kanäle zu lenken. Am bekanntesten sind die Fälle aus den App-Stores.