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Bleistiftskizze: Eine Hand stempelt einen orangen Rundabdruck auf einen Karton, daneben ein Klemmbrett mit Häkchen, als Bild für Konformitätsbewertung
Recht & Datenschutz

Konformitätsbewertung

Das Prüfverfahren, bevor ein Hochrisiko-KI-System oder ein reguliertes Produkt auf den EU-Markt darf. Für fast alle Marketing-Tools gilt es nicht — mit zwei wichtigen Ausnahmen.

Auch bekannt alsConformity Assessment

5 Min

Lesezeit

07.11.2026

Letzte Aktualisierung

Was ist eine Konformitätsbewertung?

Darf dieses Produkt in der EU verkauft werden? Diese Frage beantwortet die Konformitätsbewertung. Der Anbieter prüft und dokumentiert, dass sein Produkt alle Anforderungen der passenden EU-Regeln erfüllt. Das gibt es seit Langem für Spielzeug, Maschinen oder Medizinprodukte.

Seit der KI-Verordnung gibt es sie auch für KI. Art. 3 Nr. 20 definiert sie als Verfahren, mit dem geprüft wird, ob die Anforderungen an ein Hochrisiko-KI-System erfüllt sind. Dazu gehören Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht, Genauigkeit und Cybersicherheit.

Am Ende stehen zwei sichtbare Ergebnisse: die EU-Konformitätserklärung, ein unterschriebenes Dokument, und die CE-Kennzeichnung. Bei rein digitaler KI darf das CE-Zeichen digital sein, etwa in der Oberfläche oder über einen QR-Code.

Wer prüft: Anbieter selbst oder Prüfstelle?

Viele denken bei Prüfung an den TÜV. Bei KI ist das meist falsch. Art. 43 der KI-Verordnung unterscheidet zwei Wege:

  • Interne Kontrolle (Anhang VI): Der Anbieter prüft sich selbst. Das ist der Normalfall für fast alle Hochrisiko-Bereiche aus Anhang III, etwa Personalauswahl und Kreditwürdigkeit.
  • Notifizierte Stelle (Anhang VII): Eine unabhängige, offiziell benannte Prüfstelle bewertet. Pflicht kann das bei biometrischen Systemen werden, wenn keine harmonisierten Normen angewandt werden.
  • KI in regulierten Produkten: Steckt KI etwa in einer Maschine oder einem Medizinprodukt, gilt das Verfahren aus dem jeweiligen Produktrecht.

Allgemein gilt für die CE-Kennzeichnung laut EU-Portal „Your Europe“: Eine zentrale EU-Genehmigung gibt es nicht. Erlaubt das Recht die Selbstbewertung, braucht der Hersteller keine Prüfstelle.

Fristen und Zahlen

Ursprünglich sollten die Hochrisiko-Pflichten ab August 2026 gelten. Der KI-Omnibus, die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, hat sie verschoben. Viele Texte im Netz nennen noch die alten Termine.

Punkt

Regel

Hochrisiko nach Anhang III

ab 2. Dezember 2027

KI in Produkten (Anhang I)

ab 2. August 2028

EU-Erklärung

10 Jahre aufbewahren

Bescheinigung Prüfstelle

höchstens 4 bzw. 5 Jahre gültig

Bußgeld bei Verstößen

bis 15 Mio. € oder 3 %

Die Bescheinigungen notifizierter Stellen gelten für Anhang-III-Systeme höchstens 4 Jahre, für Produkte nach Anhang I höchstens 5 Jahre. Beim Bußgeld zählt grundsätzlich der höhere Betrag, für KMU und Start-ups der niedrigere. Wer ein System wesentlich verändert, braucht eine neue Bewertung (Art. 43 Abs. 4).

Seit Oktober 2026 gibt es die erste harmonisierte Norm zur KI-Verordnung: EN 18286 für das Qualitätsmanagement. Wer sie anwendet, darf für die abgedeckten Anforderungen vermuten, dass er sie erfüllt.

Häufige Fehler

Fehler 1 · Jedes Marketing-Tool für hochriskant halten

Texte schreiben, Bilder erzeugen, Chatbots, Anzeigen optimieren: Das steht nicht in Anhang III. Für Chatbots und KI-generierte Inhalte gelten Transparenzpflichten nach Art. 50, keine Konformitätsbewertung. Zwei Ausnahmen betreffen Marketing aber direkt.

  • Recruiting: Anhang III Nr. 4 nennt ausdrücklich KI, die gezielte Stellenanzeigen schaltet oder Bewerbungen filtert.
  • Bonität: Kreditwürdigkeitsprüfung von Verbrauchern, Nr. 5.

Fehler 2 · Anbieter und Betreiber verwechseln

Die Konformitätsbewertung ist Sache des Anbieters, also des Herstellers. Nutzt du ein fertiges Tool, bist du Betreiber mit eigenen Pflichten, etwa Aufsicht und Protokolle aufbewahren. Zum Anbieter wirst du nach Art. 25, wenn du deinen Namen auf das System setzt oder es wesentlich änderst — etwa einen allgemeinen Chatbot zur Bewerbervorauswahl umbaust.

Fehler 3 · Einmal geprüft, für immer gut

Ändert sich ein System wesentlich, ist eine neue Bewertung fällig. Bescheinigungen laufen ab. Vorab festgelegte und dokumentierte Lernschritte zählen nicht als wesentliche Änderung.

Was du jetzt tun solltest

  • Inventur: Liste deine KI-Tools auf und notiere, wofür du sie einsetzt.
  • Einstufen: Mit dem Compliance Checker der EU-Kommission oder dem KI-Compliance-Kompass der Bundesnetzagentur prüfst du, ob etwas in Anhang III fällt.
  • Beim Anbieter nachfragen: Nutzt du ein Recruiting-Tool mit KI, frag nach Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.

Häufige Fragen

Braucht mein KI-Marketing-Tool eine Konformitätsbewertung?

In aller Regel nicht. Texte, Bilder, Chatbots und Anzeigen-Optimierung gehören nicht zu den Hochrisiko-Bereichen. Ausnahmen sind KI für Recruiting, auch für gezielte Stellenanzeigen, und für die Bonitätsprüfung von Verbrauchern.

Wer macht die Konformitätsbewertung — ich oder der Tool-Anbieter?

Der Anbieter, also wer das System entwickelt und unter eigenem Namen anbietet. Als Nutzer bist du Betreiber. Das ändert sich, wenn du das System unter deinem Namen anbietest oder wesentlich umbaust.

Brauche ich dafür den TÜV?

Meist nicht. Für die meisten Hochrisiko-Bereiche sieht die KI-Verordnung die interne Kontrolle durch den Anbieter vor. Eine notifizierte Stelle kann vor allem bei biometrischen Systemen nötig werden.

Ab wann gilt die Pflicht?

Nach dem KI-Omnibus von 2026 für Hochrisiko-Systeme aus Anhang III ab 2. Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten ab 2. August 2028. Der früher genannte Termin August 2026 ist überholt.

Was ist der Unterschied zwischen Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung?

Die Konformitätsbewertung ist das Prüfverfahren. Die CE-Kennzeichnung ist das sichtbare Zeichen, dass das Verfahren bestanden ist. Dazwischen steht die schriftliche EU-Konformitätserklärung.

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