Was ist eine Social-Media-Guideline?
Eine Social-Media-Guideline regelt, wie dein Team mit sozialen Medien umgeht. Der Digitalverband Bitkom beschreibt sie so: Unternehmen legen damit fest, wie und welche Inhalte Beschäftigte im Namen des Unternehmens kommunizieren dürfen.
Wichtig: Auch ohne eigene Firmenkanäle brauchst du sie. Deine Leute sind ja trotzdem privat unterwegs, und Bitkom rät auch dann zu Regeln.
Nicht verwechseln: Die Guideline ist intern und richtet sich an dein Team. Die Netiquette ist öffentlich und richtet sich an Besucher deiner Kanäle. Sie sagt zum Beispiel, wann du Kommentare löschst.
Was gehört in eine Social-Media-Guideline?
Für ein KMU reichen ein bis zwei Seiten. Diese Punkte sollten drinstehen:
- Wer spricht für uns? Wer postet offiziell, wer gibt frei?
- Was bleibt intern? Kundennamen, Zahlen, Vertrauliches.
- Was gilt privat? Klare Linie, auch zur Nutzung während der Arbeitszeit.
- Fotos: nur mit Erlaubnis der Abgebildeten.
- Werbung kennzeichnen: Was tun Beschäftigte, die für die Firma werben?
- Krisenfall: Wen rufst du an, wenn es brennt?
Ein Styleguide gehört nicht in dieses Papier. Er regelt Tonalität und Gestaltung, die Guideline regelt Rechte und Pflichten. Bitkom trennt außerdem eine langfristige Grundregel von laufend aktualisierten Anleitungen je Plattform. Das ist für große Häuser sinnvoll, für den Anfang aber nicht nötig.
Wie verbreitet sind Guidelines?
Eine aktuelle Quote für Deutschland haben wir nicht gefunden. Die letzte brauchbare Zahl ist alt: In einer Bitkom-Studie von 2012 hatten 19 % der Unternehmen mit Social-Media-Nutzung interne Guidelines. Bei den Großunternehmen waren es 63 %, allerdings nur bei 30 Befragten.
Der Bedarf ist heute größer. Laut Bitkom haben 2025 rund 80 % der Unternehmen ab 20 Beschäftigten ein Social-Media-Profil, 62 % nutzen es fürs Recruiting. Und 2017 gaben 39 % der Social-Media-nutzenden Firmen an, schon negative Erfahrungen gemacht zu haben.
Was ist rechtlich zu beachten?
Gibt es einen Betriebsrat, hol ihn früh dazu. Regeln zum Verhalten im Betrieb unterliegen laut einer Handreichung der Hans-Böckler-Stiftung der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Reine Wiederholungen von Gesetzen sind davon frei.
Auch die Firmenseite selbst kann mitbestimmungspflichtig sein. Das Bundesarbeitsgericht entschied am 13.12.2016 (1 ABR 7/15): Eine Facebook-Seite eines Arbeitgebers mit Besucher-Beiträgen kann eine technische Überwachungseinrichtung sein.
Privat heißt außerdem nicht folgenlos. Bei beleidigenden Äußerungen in einer privaten Chatgruppe greift eine Vertraulichkeitserwartung laut BAG nur im Ausnahmefall (24.08.2023, 2 AZR 17/23).
Werbung deiner Beschäftigten kann ebenfalls Thema sein: § 5a UWG verlangt, dass der kommerzielle Zweck erkennbar ist. Wer für den Arbeitgeber wirbt, sollte das klar machen. Geschäftliche Profile brauchen zudem ein Impressum nach § 5 DDG.
Wie sieht das in der Praxis aus?
Zwei öffentliche Beispiele aus Behörden zeigen die beiden Seiten:
- Bundesagentur für Arbeit: Eine Weisung von 2019 regelt die dienstliche Nutzung verbindlich und gibt für die private Nutzung Empfehlungen. Der Hauptpersonalrat war beteiligt, für Neue gibt es ein Webtraining.
- Bundesgesundheitsministerium: Die öffentliche Netiquette sagt, dass Beiträge verborgen oder gelöscht und Nutzer blockiert werden können.
Das Muster passt auch für eine Firma mit acht Leuten: verbindlich, was im Namen der Firma passiert. Empfehlung, was privat bleibt.
Häufige Fehler
Fehler 1 · Nur Verbote aufschreiben
Eine Verbotsliste liest niemand gern, und kritische Aussagen verhindert sie laut Bitkom ohnehin nicht. Sag lieber, was erwünscht ist.
Fehler 2 · Die Privatnutzung ausklammern
Die häufigste Frage im Alltag bleibt so offen: Darf ich in der Mittagspause posten? Bitkom rät, das ausdrücklich festzulegen.
Fehler 3 · Den Betriebsrat zuletzt fragen
Wer ein fertiges Papier vorlegt, startet mit Streit. Binde die Vertretung ein, solange noch etwas zu entscheiden ist.
Fehler 4 · Das Papier in der Schublade lassen
Eine Guideline wirkt nur, wenn alle sie kennen. Geh sie im Team einmal durch und gib sie jedem Neuen beim Start.
Häufige Fragen
Brauchen kleine Firmen eine Guideline?
Ja, aber eine kleine. Sobald jemand im Namen der Firma postet oder deine Leute privat über die Arbeit schreiben, lohnt sich eine Seite mit klaren Regeln.
Muss der Betriebsrat zustimmen?
Wenn es einen gibt, oft ja. Regeln zum Verhalten im Betrieb können nach § 87 BetrVG mitbestimmungspflichtig sein, reine Gesetzeshinweise nicht. Es hängt vom Inhalt ab, also frag im Einzelfall nach.
Darf der Arbeitgeber private Posts regeln?
Nur begrenzt. Die Bundesagentur für Arbeit macht es so: verbindlich für dienstliche Nutzung, Empfehlungen für private. Beleidigungen oder Geheimnisverrat können aber auch privat arbeitsrechtliche Folgen haben.
Was ist der Unterschied zur Netiquette?
Die Guideline ist intern und richtet sich an dein Team. Die Netiquette ist öffentlich und nennt die Hausregeln für Besucher deiner Kanäle.
Haftet die Firma für Posts von Mitarbeitenden?
Das hängt vom Einzelfall ab, vor allem davon, ob der Post geschäftlich oder rein privat ist. Nach einem Bericht zu einem Urteil des OLG Hamburg von 2023 haftete ein Arbeitgeber nicht für eine rein private Äußerung. Bei werblichen Posts kann das anders aussehen.
Quellen
- Bitkom: Social Media Guidelines
- Bitkom: Social Media in deutschen Unternehmen
- Bitkom: 8 von 10 Unternehmen mit Social-Media-Profil
- Bundesarbeitsgericht: 1 ABR 7/15
- Hans-Böckler-Stiftung: Social Media Guidelines
- Bundesarbeitsgericht: 2 AZR 17/23
- § 5a UWG
- § 5 DDG
- Bundesagentur für Arbeit: Weisung 201909001
- Bundesgesundheitsministerium: Netiquette