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Bleistiftskizze: Figur hält orange Karte hoch, gestrichelte Linien führen zu fünf Türen mit Schlitz im Kreis, als Bild für zentral verwaltete Einwilligungen
Recht & Datenschutz

Einwilligungsverwaltung

PIMS

Die Idee: Du legst deine Cookie-Entscheidungen einmal fest, und ein unabhängiger Dienst gibt sie an jede Website weiter. Seit April 2025 gibt es dafür in Deutschland einen Rechtsrahmen — aber keine Pflicht.

Auch bekannt alsDienst zur EinwilligungsverwaltungPersonal Information Management SystemEinwilligungsverwaltungsdienst

5 Min

Lesezeit

28.10.2026

Letzte Aktualisierung

Was ist Einwilligungsverwaltung?

Jede Website fragt neu: Cookies ja oder nein? Laut Bitkom sind 76 % der Internetnutzer davon genervt. Die Einwilligungsverwaltung soll das lösen. Du legst deine Entscheidungen einmal bei einem unabhängigen Dienst fest. Der gibt sie an jede Website weiter, die mitmacht.

Der Gesetzesbegriff lautet „anerkannter Dienst zur Einwilligungsverwaltung“ (§ 26 TDDDG). In der Fachdebatte heißen solche Dienste PIMS, Personal Information Management Systems. Die Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) nennt sie in ihren Pressetexten auch Cookie-Manager.

Der Clou: Ein PIMS steht auf der Seite der Nutzer. Es darf kein eigenes wirtschaftliches Interesse an deinen Einwilligungen haben und die Daten nur für die Verwaltung nutzen.

Was regelt die Einwilligungsverwaltungsverordnung?

Die Details stehen in der Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV), in Kraft seit dem 1. April 2025. Die wichtigsten Punkte:

  • Anerkennung: Die BfDI prüft Anträge und führt ein öffentliches Register. Ein Verfahren dauert laut BfDI etwa drei bis sechs Monate.
  • Nachfragen: Ein anerkannter Dienst darf dich frühestens nach einem Jahr bitten, deine Einstellungen zu überprüfen.
  • Deine Rechte: Einstellungen jederzeit einsehen, ändern, exportieren und zu einem anderen Dienst mitnehmen.
  • Browser: Hersteller sollen anerkannte Dienste berücksichtigen und deren Signale nicht unterdrücken oder verändern.
  • Websites: Das Einbinden ist ausdrücklich freiwillig (§ 18 EinwV).

Wer einen Dienst einbindet, soll die gespeicherten Einstellungen auch beachten und gut sichtbar auf den Dienst hinweisen. Die Anerkennung gilt nur für das TDDDG, also für Cookies und Endgerätezugriff. Sie ist keine Zertifizierung nach der DSGVO.

Unterschied zur Consent-Management-Plattform

PIMS

CMP

Gehört

Nutzer

Website

Gilt für

viele Sites

eine Site

Pflicht

freiwillig

praktisch ja

Deine Consent-Management-Plattform (CMP) wie Borlabs, Usercentrics oder Cookiebot ist dein Werkzeug als Website-Betreiber. Sie holt die Einwilligung auf deiner Seite ein und dokumentiert sie. Ein PIMS ist ein Treuhänder für den Nutzer, über alle Seiten hinweg. Beide können zusammenarbeiten, wenn die CMP an das PIMS angebunden ist.

Achtung bei der Wortwahl: Umgangssprachlich heißen auch CMP-Plugins oft „Cookie-Manager“. Gemeint ist dann etwas anderes als bei der BfDI.

Wie es in der Praxis aussieht

Im BfDI-Register steht bisher genau ein Dienst: Consenter der Law & Innovation Technology GmbH aus Berlin, anerkannt am 17. Oktober 2025. Nutzer installieren eine kostenlose Browser-Erweiterung, Website-Betreiber binden ein kompatibles Banner ein.

  • Szenario A: Eine Nutzerin mit Consenter besucht einen Shop, der Consenter eingebunden hat. Ihre gespeicherte Ablehnung für Werbe-Cookies wird übermittelt. Kein Banner.
  • Szenario B: Dieselbe Nutzerin besucht eine Website ohne Einbindung. Dort erscheint das normale Cookie-Banner, weil niemand mitmachen muss.

Die Nachfrage wäre da: Im BfDI-Datenbarometer (forsa, 2025) können sich zwei Drittel vorstellen, einen solchen Dienst zu nutzen. 83 % wollen, dass ihre Einstellungen auf allen Websites gelten. Verbreitet ist das System aber noch kaum.

Häufige Fehler

Fehler 1 · „Seit 2025 sind Cookie-Banner abgeschafft“

Leider nein. Weil das Einbinden freiwillig ist, brauchst du dein Banner weiterhin. Ein PIMS ersetzt es nur für Nutzer, die einen Dienst haben — und nur, wenn deine Seite mitmacht.

Fehler 2 · PIMS und CMP gleichsetzen

Deine CMP darf ruhig deinem Geschäftsinteresse dienen. Ein PIMS darf genau das nicht. Wer ein Banner-Plugin als „anerkannte Einwilligungsverwaltung“ bewirbt, verwechselt zwei Rollen.

Fehler 3 · „Anerkannt heißt DSGVO-geprüft“

Die Anerkennung betrifft nur das TDDDG. Für alles, was nach dem Setzen des Cookies mit den Daten passiert, gelten weiter die DSGVO-Regeln.

Fehler 4 · Auf das EU-Browsersignal warten

Die EU-Kommission hat im November 2025 vorgeschlagen, Einwilligungen zentral im Browser zu speichern und Websites zur Beachtung zu verpflichten. Der Rat hat diese Pflicht 2026 wieder gestrichen, das Parlament hat noch keine Position (Stand Oktober 2026). Plan nicht damit.

Was du als Website-Betreiber tun kannst

  • Dein Cookie-Banner weiter sauber betreiben, mit gleichwertigem „Ablehnen“.
  • Bei deinem CMP-Anbieter nachfragen, ob eine Anbindung an anerkannte Dienste geplant ist.
  • Das BfDI-Register im Blick behalten: Mit mehr anerkannten Diensten wird das Thema relevanter.
  • Nach einer Einbindung die Einstellungen wirklich beachten und auf den Dienst hinweisen.

Häufige Fragen

Muss ich als Website-Betreiber einen anerkannten Dienst einbinden?

Nein. § 18 der Einwilligungsverwaltungsverordnung stellt das ausdrücklich frei. Wenn du einbindest, sollst du die gespeicherten Einstellungen beachten und auf den Dienst hinweisen.

Ersetzt Einwilligungsverwaltung mein Cookie-Banner?

Nein. Sie ersetzt das Banner nur für Nutzer, die einen anerkannten Dienst verwenden, und nur auf Websites, die ihn eingebunden haben. Für alle anderen bleibt das Banner Pflicht, sobald du einwilligungspflichtige Cookies setzt.

Welche Dienste sind anerkannt?

Im Register der Bundesdatenschutzbeauftragten steht bisher Consenter, anerkannt am 17. Oktober 2025. Weitere können hinzukommen; das Register auf bfdi.bund.de ist die verbindliche Liste.

Wie oft darf mich ein PIMS erneut fragen?

Frühestens nach einem Jahr darf ein anerkannter Dienst dich bitten, deine Einstellungen zu überprüfen. Du kannst sie aber jederzeit selbst einsehen und ändern.

Kommt ein EU-weites Browsersignal?

Vorgeschlagen hat es die EU-Kommission im November 2025. Der Rat hat die Pflicht für Websites 2026 wieder gestrichen, das Europäische Parlament hat noch nicht entschieden. Vor 2027 ist mit keiner Regel zu rechnen.

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