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Recht & Datenschutz

Medienstaatsvertrag

MStV

Der Medienstaatsvertrag klingt nach Fernsehen, gilt aber auch für deine Website. Er regelt Impressum, Sorgfalt und Werbekennzeichnung für alle, die im Netz veröffentlichen.

5 Min

Lesezeit

02.11.2026

Letzte Aktualisierung

Was ist der Medienstaatsvertrag?

Medienrecht ist in Deutschland Ländersache. Deshalb haben sich alle 16 Bundesländer auf einen gemeinsamen Vertrag geeinigt: den Medienstaatsvertrag, kurz MStV. Er löste 2020 den alten Rundfunkstaatsvertrag ab.

Trotz des Namens betrifft er nicht nur Fernsehen und Radio. Er gilt für alle sogenannten Telemedien, also fast alles, was im Netz abrufbar ist: Websites, Blogs, Newsletter, Podcasts, Social-Media-Profile.

Die jüngste große Änderung, der Reformstaatsvertrag vom Dezember 2025, zielt auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Paragrafen für Website-Betreiber hat er nicht angefasst.

Was gilt für deine Website?

Für Marketing sind vier Stellen wichtig:

Paragraf

Inhalt

§ 18 Abs. 1

Name und Anschrift nennen

§ 18 Abs. 2

Verantwortlichen benennen, „V.i.S.d.P.“

§ 19

Journalistische Sorgfalt

§ 22

Werbung kennzeichnen und trennen

Name und Anschrift muss jeder nennen, dessen Angebot nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Das ist die Hürde für alle privaten Blogs, die doch ein bisschen mehr sind.

Daneben steht das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Es ist Bundesrecht und regelt das Impressum geschäftsmäßiger Dienste nach § 5 DDG. Beide gelten nebeneinander. Für eine Firmenwebsite erfüllst du mit einem vollständigen DDG-Impressum meist auch § 18 Abs. 1.

Wann brauchst du V.i.S.d.P. und Sorgfalt?

Das hängt daran, ob dein Angebot journalistisch-redaktionell ist. Laut den Medienanstalten sind Selbstdarstellung, Marketing und PR das in der Regel nicht, wenn Leser es so erkennen. Ein Kanzleiblog mit vorrangig wirtschaftlichem Interesse fiel beim OLG Koblenz 2021 durch. Geld ist aber nicht das Kriterium: Geschäftsmäßig heißt langfristig angelegt, auch ohne Einnahmen.

Wie kennzeichnest du Werbung richtig?

§ 22 sagt: Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt eindeutig getrennt sein. Dieser Teil trifft fast alle, auch Firmen. Die Medienanstalten haben dazu einen Leitfaden herausgegeben:

  • Begriff: „Werbung“ oder „Anzeige“. „Advertorial“, „ad“ oder „sponsored by“ reichen nicht.
  • Ort: am Anfang des Beitrags, direkt bei der Überschrift, auch im Teaser.
  • Einzeln: Ein Pauschalhinweis fürs ganze Angebot genügt nicht.
  • Affiliate-Links: Sternchen plus Erläuterung in der Nähe des Links.
  • Eigene Produkte: Auf klar kommerziellen Kanälen brauchst du keine Kennzeichnung.

Zusätzlich greifen § 6 DDG und das Wettbewerbsrecht. Am besten ist also: lieber einmal zu deutlich als zu vornehm.

Wer kontrolliert das, und was droht?

Zuständig sind die Landesmedienanstalten. Bei Verstößen gegen § 19 prüfen sie, ob sorgfältig gearbeitet wurde, nicht ob eine Aussage stimmt. Das passiert erst nach der Veröffentlichung, und es passiert selten hart: Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg führte 2025 insgesamt 68 Prüfungen durch und erließ dabei keinen Bescheid. 2024 waren es 51 Prüfungen und ein Bescheid.

Teurer klingt der Rahmen in § 115: Bis zu 50.000 Euro für fehlende Angaben nach § 18 Abs. 1, bis zu 500.000 Euro bei Verstößen gegen die Trennung von Werbung nach § 22 Abs. 1. Konkrete Bußgeldfälle gegen Blogger oder KMU habe ich nicht gefunden.

Ein weiterer Punkt: Automatisiert erstellte Inhalte von Konten, die wie Menschen wirken, musst du in sozialen Netzwerken kennzeichnen (§ 18 Abs. 3). Das betrifft Social Bots.

Häufige Fehler

Fehler 1 · „Meine Website ist privat“

„Ausschließlich persönlich oder familiär“ ist eng. Ein Blog mit Affiliate-Links oder ein öffentliches Portfolio gehört meist nicht dazu.

Fehler 2 · Veraltete Paragrafen zitieren

„§ 5 TMG“ und „§ 55 RStV“ stehen noch in vielen Impressen. Beide Gesetze sind ersetzt. Richtig sind § 5 DDG und § 18 MStV.

Fehler 3 · Jeden Firmenblog für Presse halten

Ein normaler Firmenblog braucht in der Regel keinen V.i.S.d.P. Schaden tut der Eintrag nicht, er ändert aber auch nichts an der Einordnung.

Fehler 4 · Werbung nur im Footer erwähnen

Ein Satz „Diese Seite enthält Werbung“ am Seitenende hilft nicht. Die Kennzeichnung gehört zum einzelnen Beitrag.

So prüfst du dein Angebot

  • Impressum: vollständig, von jeder Seite erreichbar, mit aktuellen Paragrafen?
  • Inhalte: Berichtest du regelmäßig über Nachrichten oder Politik? Dann Verantwortlichen benennen und Quellen prüfen.
  • Kooperationen: Sind bezahlte Beiträge und Affiliate-Links einzeln gekennzeichnet?
  • Social Media: Hat jedes Firmenprofil einen Link zum Impressum?

Häufige Fragen

Brauche ich als Blogger ein Impressum?

Ja, sobald dein Blog nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. Das schließt Blogs mit Werbung oder Affiliate-Links ein. Ein Tagebuch für die Familie hinter Passwort ist die Ausnahme.

Was bedeutet V.i.S.d.P.?

„Verantwortlich im Sinne des Presserechts.“ Gemeint ist die Person, die § 18 Abs. 2 MStV für journalistisch-redaktionelle Angebote verlangt. Sie muss im Inland wohnen, voll geschäftsfähig und strafrechtlich verfolgbar sein.

Was unterscheidet MStV und DDG?

Das DDG ist Bundesrecht und regelt wirtschaftliche Pflichten wie das Impressum. Der MStV ist Länderrecht und regelt medieninhaltliche Fragen wie Sorgfalt und Werbetrennung. Beide gelten nebeneinander.

Gilt § 19 auch für Unternehmensblogs?

In der Regel nicht, denn Marketing und PR gelten nicht als journalistisch-redaktionell, wenn Leser das erkennen. Bietest du unter deiner Marke aber regelmäßig Nachrichten an, kann das kippen. Entscheidend ist der Gesamteindruck.

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