Was ist ein Ordnungsgeld?
Das Gericht hat dir eine Werbeaussage verboten. Was passiert, wenn sie trotzdem noch irgendwo steht? Dann droht ein Ordnungsgeld. Das ist eine Geldsanktion, die das Gericht auf Antrag des Gegners festsetzt, wenn du gegen ein gerichtliches Unterlassungsgebot verstößt.
Geregelt ist das in § 890 der Zivilprozessordnung (ZPO). Grundlage ist ein Titel, also ein Urteil, ein gerichtlicher Vergleich oder eine einstweilige Verfügung. Das einzelne Ordnungsgeld darf bis zu 250.000 Euro betragen. Kann es nicht beigetrieben werden, tritt Ordnungshaft an seine Stelle, bis zu sechs Monate je Verstoß und insgesamt höchstens zwei Jahre.
Wann setzt das Gericht ein Ordnungsgeld fest?
Ein Ordnungsgeld kommt nicht aus heiterem Himmel. Vorher muss es angedroht sein. Meist steht die Androhung schon im Urteil oder in der Verfügung, sonst holt das Gericht sie auf Antrag per Beschluss nach (§ 890 Abs. 2 ZPO). Danach reicht ein einziger Verstoß, und der Gegner kann den Antrag stellen.
- Titel: Urteil, Vergleich oder einstweilige Verfügung mit einem Verbot.
- Androhung: im Titel oder nachträglich per Beschluss.
- Verstoß: Die verbotene Aussage ist nach Zustellung noch abrufbar.
- Verschulden: Du haftest für Vorsatz und Fahrlässigkeit, so das Oberlandesgericht München.
- Frist: Die Festsetzung verjährt zwei Jahre nach dem Verstoß (Art. 9 EGStGB).
Wichtig ist der Empfänger. Das Ordnungsgeld wird nicht zugunsten des Gegners verhängt, sondern fließt in die Staatskasse. Der Gegner hat davon also kein Geld. Seinen Schaden muss er gesondert einklagen.
Ordnungsgeld, Vertragsstrafe, Zwangsgeld: der Unterschied
Mittel
Kurz gesagt
Ordnungsgeld
Gericht, nach Verbot, bis 250.000 €, an den Staat
Vertragsstrafe
Vertrag, meist aus der Unterlassungserklärung, an den Gegner
Zwangsgeld
erzwingt eine Handlung, bis 25.000 €
Bußgeld
Behörde, wegen einer Ordnungswidrigkeit
Das Zwangsgeld nach § 888 ZPO drückt dich zu einer Handlung, die nur du vornehmen kannst, etwa einer Auskunft. Das Bußgeld nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz liegt im Regelfall zwischen 5 und 1.000 Euro, Fachgesetze wie die DSGVO setzen eigene Rahmen. Wer eine Unterlassungserklärung unterschrieben hat, schuldet bei einem Verstoß dagegen eine Vertragsstrafe, kein Ordnungsgeld.
Zwei Fälle aus der Praxis
Case A · Werbung
Irreführende Aussagen, OLG München
3
Verstöße
15.000 €
Ordnungsgeld
Je 5.000 €, Löschen nach rund 14 Tagen half nicht (29 W 1697/21)
Die Aussagen standen noch auf Website, Facebook und in Cache-Inhalten. Mehrere verletzte Verbote zählen getrennt.
Case B · Video
Fremder YouTube-Upload, BGH
153
Abrufe mindestens
5.000 €
vom LG festgesetzt
Am Ende aufgehoben, der BGH bestätigte das (I ZB 86/17)
Für den Upload eines unabhängigen Dritten haftet der Schuldner nicht. Auf Suchmaschinen und deren Cache einwirken muss er aber.
Das andere Ordnungsgeld: Post vom Bundesamt für Justiz
Viele GmbH-Chefs kennen das Wort ohne jeden Streit. Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss spätestens ein Jahr nach dem Stichtag beim Unternehmensregister einreichen (§ 325 HGB). Wer das versäumt, bekommt eine Androhung vom Bundesamt für Justiz. Die kostet schon 100 Euro Gebühr plus 3,50 Euro Zustellung.
Das Ordnungsgeld selbst liegt bei 2.500 bis 25.000 Euro (§ 335 HGB), für kapitalmarktorientierte Gesellschaften höher. Nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist setzt das Amt es bei Kleinstgesellschaften auf 500 Euro herab, bei kleinen auf 1.000 Euro, wenn die Offenlegung nachgeholt ist. Das ist kein Randthema. 2024 leitete das Amt rund 291.300 Verfahren ein und setzte rund 106.400 Ordnungsgelder fest.
Häufige Fehler
Fehler 1 · Nur die eigene Website aufräumen
Ein Verbot gilt überall, wo du die Aussage steuerst: Social-Media-Posts, Anzeigen, Marktplatz-Angebote, Partnerseiten. Dazu musst du bei Google und anderen gängigen Suchmaschinen die Löschung aus dem Cache beantragen. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt.
Fehler 2 · Sich Zeit lassen
Ab Zustellung zählt jeder Tag. Im Münchner Fall berief sich die Schuldnerin darauf, nach rund zwei Wochen gelöscht zu haben. Das Gericht ließ das nicht gelten und blieb bei 15.000 Euro.
Fehler 3 · Mehrere Verstöße als einen zählen
Verletzt du verschiedene Punkte eines Verbots, sind das getrennte Verstöße. Jeder bekommt sein eigenes Ordnungsgeld. Aus einem kleinen Betrag wird so schnell ein großer.
Fehler 4 · Die Offenlegung dem Zufall überlassen
„Macht doch der Steuerberater“ reicht nicht. Die Androhung kommt an die Geschäftsführung, die Frist läuft sechs Wochen, und ein Einspruch stoppt das Verfahren nicht. Frag im Herbst aktiv nach, ob der Abschluss eingereicht ist.
Was tust du nach einer Verfügung?
- Sofort handeln: am Tag der Zustellung, nicht nach dem Wochenende.
- Alle Orte sammeln: Website, Unterseiten, Shops, Social Media, Anzeigen, Newsletter-Archiv.
- Suchmaschinen anstoßen: Entfernung veralteter Inhalte bei Google beantragen.
- Dritte informieren: Händler und Partner, die deine Aussage übernommen haben.
- Dokumentieren: Screenshots und Datum jeder Löschung ablegen.
Häufige Fragen
Wer bekommt das Ordnungsgeld?
Die Staatskasse, nicht der Gegner. Das Ordnungsgeld wird nicht zu seinen Gunsten verhängt. Will er Geld für seinen Schaden, muss er das gesondert geltend machen.
Wie hoch kann ein Ordnungsgeld werden?
Bis zu 250.000 Euro je Verstoß gegen ein gerichtliches Verbot. Ersatzweise ist Ordnungshaft möglich, insgesamt höchstens zwei Jahre. In der Praxis liegen die Beträge im Wettbewerbsrecht oft im vierstelligen Bereich je Verstoß.
Was ist der Unterschied zur Vertragsstrafe?
Die Vertragsstrafe beruht auf einer Vereinbarung, meist der Unterlassungserklärung, und geht an den Gegner. Das Ordnungsgeld setzt ein Gericht nach einem Urteil oder einer Verfügung fest, und es geht an den Staat.
Warum schreibt mir das Bundesamt für Justiz?
Meist, weil der Jahresabschluss deiner Kapitalgesellschaft nicht rechtzeitig offengelegt wurde. Die Androhung kostet 100 Euro plus Zustellung, das Ordnungsgeld beträgt mindestens 2.500 Euro. Wer schnell nachreicht, kann eine Herabsetzung erreichen.
Muss ich auch Google-Treffer löschen lassen?
Ja. Wer etwas unterlassen muss, muss auch auf gängige Suchmaschinen einwirken, damit der Inhalt nicht aus deren Cache abrufbar bleibt. Für unabhängige Uploads fremder Leute haftest du dagegen nicht.