Was ist eine Vertragsstrafe?
Du hast nach einer Abmahnung unterschrieben, die Werbeaussage nicht mehr zu verwenden. Drei Monate später taucht sie in einem alten Newsletter-Archiv wieder auf. Was passiert jetzt? Die Vertragsstrafe wird fällig. Das ist eine Geldsumme, die du für den Fall versprochen hast, dass du deine Pflicht verletzt.
Geregelt ist sie in §§ 339 bis 345 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Bei einer Pflicht zum Unterlassen ist sie schon mit dem Verstoß verwirkt, eine Mahnung braucht es nicht. Ihr Zweck ist Druck: Ein neuer Verstoß soll sich nicht lohnen. Nebenbei gilt sie als Mindestschaden, mehr kann der Gläubiger zusätzlich einklagen (§ 340 Abs. 2 BGB).
Wie hoch darf die Vertragsstrafe sein?
Für Abmahnungen im Wettbewerbsrecht gibt § 13a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vier Maßstäbe vor: Art, Ausmaß und Folgen des Verstoßes, das Verschulden, die Größe und Marktstärke des Abgemahnten und sein wirtschaftliches Interesse an weiteren Verstößen.
Fall nach § 13a UWG
Strafe
Erstabmahnung durch Mitbewerber wegen Online-Pflichten oder Datenschutz, unter 100 Beschäftigte
keine
Unerheblicher Verstoß, unter 100 Beschäftigte
höchstens 1.000 €
Sonst
angemessen
Verlangt der Abmahner eine unangemessen hohe Strafe und du versprichst sie, schuldest du trotzdem nur die angemessene (§ 13a Abs. 4 UWG). Bei Streit über die Höhe kannst du die Einigungsstelle bei der IHK anrufen. Eine Alternative zum festen Betrag ist der Hamburger Brauch: Die Gegenseite bestimmt die Höhe erst im Verstoßfall, und ein Gericht kann sie prüfen.
Zwei Fälle aus der Praxis
Case A · Produkt
Kinderwärmekissen, BGH
53 Mio. €
rechnerisch fällig
200.000 €
Obergrenze laut BGH
15.000 DM je Kissen, 7.000 Kissen verkauft (I ZR 168/05)
Der BGH kappte nach Treu und Glauben, obwohl der Schuldner Kaufmann war. Den genauen Betrag musste das Oberlandesgericht neu bestimmen.
Case B · Influencerin
Fehlende Werbekennzeichnung, OLG Bamberg
5.100 €
je Verstoß
20.000 €
Deckel insgesamt
Nicht offensichtlich überhöht (3 U 35/25 e)
Die 1.000-Euro-Grenze griff trotz Kleinbetrieb nicht, Werbung im Netz mit Reichweite ist nicht unerheblich. Es war ein Hinweisbeschluss.
Kann man eine zu hohe Strafe drücken?
Ja, aber nicht immer. Ist eine verwirkte Strafe unverhältnismäßig hoch, setzt das Gericht sie auf Antrag herab (§ 343 BGB). Hast du schon gezahlt, geht das nicht mehr. Für Kaufleute ist § 343 ausgeschlossen (§ 348 Handelsgesetzbuch). Ihnen bleibt nur Treu und Glauben, und dann auch nur bei einem außerordentlichen Missverhältnis.
Im Wärmekissen-Fall nannte der Bundesgerichtshof als Anhaltspunkt das Doppelte der angemessenen Strafe. Bis dahin kappt das Gericht, nicht tiefer. Wer als Kaufmann einen hohen festen Betrag unterschreibt, bleibt also auf einem großen Teil sitzen.
Häufige Fehler
Fehler 1 · Die 1.000-Euro-Grenze für sicher halten
Sie gilt nur, wenn beides zusammenkommt: weniger als 100 Beschäftigte und ein unerheblicher Verstoß. Werbung im Internet mit Reichweite ist laut OLG Bamberg regelmäßig nicht unerheblich.
Fehler 2 · Mit Ordnungsgeld verwechseln
Die Vertragsstrafe geht an den Vertragspartner und beruht auf deiner Unterschrift. Das Ordnungsgeld setzt ein Gericht nach einem Urteil oder einer einstweiligen Verfügung fest. Es kann bis 250.000 Euro je Verstoß betragen (§ 890 ZPO).
Fehler 3 · Vertragsstrafen in eigene AGB schreiben
Gegenüber Verbrauchern ist eine Strafe in AGB für Nichtabnahme, Zahlungsverzug oder Rücktritt unwirksam (§ 309 Nr. 6 BGB). Gegenüber Unternehmen prüft das Gericht, ob sie unangemessen benachteiligt. Am Bau zieht der Bundesgerichtshof die Grenze bei 5 Prozent der Auftragssumme (VII ZR 210/01).
Fehler 4 · Erst unterschreiben, dann aufräumen
Mit dem Zugang der Erklärung bist du gebunden. Steht die Aussage dann noch irgendwo, ist der erste Verstoß da. Im Fall einer Werbe-E-Mail nach Abmahnung sprach das OLG Hamm die vereinbarten 3.000 Euro voll zu (9 U 66/15).
So gehst du vor
- Grenzen prüfen: Fällt dein Fall unter § 13a Abs. 2 oder 3 UWG?
- Betrag hinterfragen: fester Betrag oder Hamburger Brauch?
- Aufräumen: alle Kanäle säubern, bevor die Erklärung rausgeht.
- Team informieren: was verboten ist, schriftlich und dauerhaft.
- Bei Forderung: nicht sofort zahlen, sondern Höhe prüfen lassen.
Häufige Fragen
Wie hoch darf eine Vertragsstrafe in der Unterlassungserklärung sein?
Angemessen, gemessen an Verstoß, Verschulden, Unternehmensgröße und wirtschaftlichem Interesse. Für Unternehmen unter 100 Beschäftigten gilt bei unerheblichen Verstößen eine Grenze von 1.000 Euro, bei bestimmten Erstabmahnungen durch Mitbewerber ist gar keine Strafe erlaubt.
Wann wird die Vertragsstrafe fällig?
Bei einer Unterlassungspflicht schon mit dem Verstoß. Eine Mahnung oder Frist braucht es nicht. Der Gläubiger muss den Verstoß aber nachweisen.
Muss ich bei mehreren Verstößen mehrfach zahlen?
Das hängt davon ab, wie die Erklärung formuliert ist und wie eng die Verstöße zusammenhängen. Gerichte fassen eng verbundene Verstöße teils zusammen. Eine feste Regel gibt es nicht.
Kann ich eine zu hohe Strafe herabsetzen lassen?
Als Privatperson oder Nicht-Kaufmann ja, solange du noch nicht gezahlt hast. Kaufleute können nur bei einem außerordentlichen Missverhältnis auf eine Kappung hoffen.
Was ist der Unterschied zum Ordnungsgeld?
Die Vertragsstrafe beruht auf einem Vertrag und geht an den Gläubiger. Das Ordnungsgeld verhängt ein Gericht bei Verstoß gegen ein Urteil oder eine einstweilige Verfügung, und es geht an den Staat.