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Bleistiftskizze: Ladeninhaber hinter Tresen mit Kasse reicht einen orangen Lohnumschlag seinem Spiegelbild, als Bild für den Unternehmerlohn
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Unternehmerlohn

Als Selbstständiger stehst du in keiner Gehaltsabrechnung. Deshalb musst du dir deinen Lohn selbst einrechnen, sonst arbeitest du am Ende umsonst.

Auch bekannt alskalkulatorischer Unternehmerlohn

4 Min

Lesezeit

03.11.2026

Letzte Aktualisierung

Was ist der Unternehmerlohn?

Wer bezahlt eigentlich dich, wenn du dein eigenes Unternehmen hast? Bei einer GmbH ist das klar: Du bekommst als Geschäftsführer ein Gehalt, es steht als Kosten in den Büchern. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es dieses Gehalt nicht. Deshalb gibt es den Unternehmerlohn.

Die IHK Saarland beschreibt ihn als Gegenwert für die Arbeitsleistung des Inhabers. Die IHK Schwerin sagt es praktisch: Dein Gehalt ist nicht automatisch in der Kalkulation drin, also musst du es als kalkulatorischen Unternehmerlohn separat einrechnen.

Wie hoch sollte er sein?

Es gibt zwei Blickwinkel, und beide sind richtig:

  • Vergleichsgehalt: Was würde ein angestellter Geschäftsführer in einem vergleichbaren Unternehmen verdienen? So rechnet die IHK Saarland, etwa für eine Unternehmensbewertung.
  • Untergrenze: Deine Lebenshaltungskosten plus private Steuern, Krankenversicherung und Altersvorsorge. So sieht es das Existenzgründungsportal des Bundes.

Als grobe Orientierung helfen die Verdienstdaten von Destatis. Vollzeitbeschäftigte verdienten 2025 im Median 54.066 € brutto im Jahr, mit Sonderzahlungen. Für Geschäftsführer gibt es dort keine eigene Zahl. Bedenke: Ein Angestellter hat bezahlten Urlaub und der Arbeitgeber zahlt Sozialabgaben mit. Dein Unternehmerlohn muss das selbst tragen.

So wird daraus ein Stundensatz

Der wichtigste Einsatz des Unternehmerlohns ist die Preiskalkulation. Die IHK München nennt die Formel: Arbeitskosten pro Stunde gleich Einkommen plus Betriebskosten plus Rücklagen, geteilt durch die fakturierbaren Stunden im Jahr.

Der Knackpunkt sind die Stunden. Von rund 2.340 Arbeitsstunden im Jahr bleiben in der Musterrechnung der IHK Schwerin nach Feiertagen, Urlaub, Krankheit und 30 % Zeit für Verwaltung und Akquise nur rund 1.380 übrig. Die IHK München sagt, abrechenbar seien typischerweise 50 bis 60 % der Arbeitszeit.

Case A · Solo-Beratung

Mit Unternehmerlohn gerechnet

80.000 €

Unternehmerlohn + Kosten / Jahr

1.350 h

abrechenbare Stunden

80.000 ÷ 1.350 = 59,26 € pro Stunde netto, vor Gewinnzuschlag

Eigene Beispielrechnung mit 60.000 € Unternehmerlohn und 20.000 € Betriebskosten, Stunden wie im IHK-Beispiel.

Case B · Gleiche Firma

Ohne Unternehmerlohn gerechnet

20.000 €

nur Betriebskosten / Jahr

1.350 h

abrechenbare Stunden

20.000 ÷ 1.350 = 14,81 € pro Stunde

Deckt die Kosten, aber kein Einkommen. Wer so kalkuliert, hat am Jahresende nichts übrig.

Auf den Satz kommen noch ein Zuschlag für Gewinn und Risiko und die Umsatzsteuer. Beim Break-even-Point gehört der Unternehmerlohn ebenfalls zu den Fixkosten: Erst wenn er gedeckt ist, verdient dein Unternehmen wirklich Geld.

Häufige Fehler

Fehler 1 · Sich selbst vergessen

Das Existenzgründungsportal unterscheidet zwei Mindeststundensätze: einen nur für die Betriebsausgaben und einen inklusive Privatentnahmen und privater Steuern. Wer nur den ersten kennt, deckt Kosten, aber nicht sein Leben.

Fehler 2 · Alle Stunden als abrechenbar zählen

Wer mit 2.000 Stunden rechnet, setzt den Satz viel zu niedrig an. Akquise, Buchhaltung und Weiterbildung bezahlt dir niemand direkt. Rechne mit 50 bis 60 % deiner Arbeitszeit.

Fehler 3 · Unternehmerlohn von der Steuer absetzen wollen

Im Einzelunternehmen geht das nicht. Er ist eine Entnahme, keine Betriebsausgabe. Nur bei GmbH und UG ist das Geschäftsführergehalt eine Ausgabe, und auch nur, soweit es angemessen ist. Für die Details ist deine Steuerberatung der richtige Ansprechpartner.

Fehler 4 · Nur das Wunsch-Netto ansetzen

Steuern, Krankenversicherung, Altersvorsorge und Rücklagen für schwache Monate gehören mit hinein. Sonst sieht der Stundensatz gut aus und das Konto trotzdem leer.

So setzt du ihn an

  • Privat rechnen: Monatliche Lebenshaltung, Versicherungen, Vorsorge, Steuern. Mal zwölf.
  • Vergleich ziehen: Was würdest du als Angestellter in deinem Fach verdienen? Liegst du darunter, stimmt etwas nicht.
  • Kosten addieren: Software, Büro, Fahrzeug, Weiterbildung.
  • Durch echte Stunden teilen: Mit 50 bis 60 % deiner Arbeitszeit rechnen.
  • Jährlich prüfen: Mit Buchhaltung wie Lexware, sevDesk oder DATEV über die Steuerberatung siehst du, ob Plan und Ist zusammenpassen.

Häufige Fragen

Wie hoch sollte mein Unternehmerlohn sein?

Mindestens so hoch wie deine Lebenshaltungskosten plus private Steuern, Krankenversicherung und Altersvorsorge. Betriebswirtschaftlich richtig ist das Gehalt, das ein angestellter Geschäftsführer in einem vergleichbaren Unternehmen bekäme.

Kann ich den Unternehmerlohn von der Steuer absetzen?

Im Einzelunternehmen und in Personengesellschaften nicht. Steuerlich ist er eine Entnahme aus dem Gewinn. Bei einer GmbH ist das Geschäftsführergehalt dagegen eine Betriebsausgabe, solange es angemessen ist.

Was ist der Unterschied zum Geschäftsführergehalt?

Das Geschäftsführergehalt in einer GmbH ist ein echtes Gehalt mit Vertrag und Lohnsteuer. Der Unternehmerlohn ist ein kalkulatorischer Wert für Einzelunternehmer, der in Preisen und Planung steht, aber nicht als Kosten gebucht wird.

Wie viele Stunden kann ich als Solo-Selbstständiger abrechnen?

Laut IHK München typischerweise 50 bis 60 % der Arbeitszeit. In der Musterrechnung der IHK Schwerin bleiben von 2.340 Jahresstunden rund 1.380 produktive Stunden übrig.

Gehört der Unternehmerlohn in den Businessplan?

Ja. Die IHKs empfehlen, ihn bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften als kalkulatorischen Posten in die Rentabilitätsvorschau aufzunehmen. Sonst wirkt das Vorhaben profitabler, als es ist.

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