Was ist ein Mondpreis?
Wie viel ist ein Rabatt wert, wenn der Ausgangspreis nie verlangt wurde? Nichts. Genau das ist ein Mondpreis: ein Preis, so weit weg von der Wirklichkeit wie der Mond. Er steht nur da, damit die Ersparnis groß aussieht.
Im Gesetz steht das Wort nicht. Gerichte benutzen es aber seit Jahrzehnten. Das Oberlandesgericht Frankfurt nannte 2024 einen willkürlich festgesetzten Fantasiepreis ausdrücklich „Mondpreis“ — und stellte klar: Das ist keine echte Preisempfehlung.
Ein Mondpreis taucht meist in zwei Formen auf:
- Als eigener alter Preis: Der Händler setzt den Preis kurz hoch, um ihn dann „zu senken“.
- Als Vergleichspreis: Eine UVP, die nie ernsthaft kalkuliert wurde und die am Markt keiner verlangt.
Was das Gesetz dazu sagt
Zwei Regeln sind entscheidend. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet irreführende Angaben über einen besonderen Preisvorteil. § 5 Abs. 5 UWG geht noch weiter: Wer mit einer Preissenkung wirbt, obwohl der alte Preis nur unangemessen kurz galt, wirbt im Zweifel irreführend. Und im Streit muss der Händler beweisen, wie lange er den alten Preis verlangt hat.
Dazu kommt die 30-Tage-Regel der Preisangabenverordnung (§ 11 PAngV). Wer eine Preisermäßigung für eine Ware ankündigt, muss den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage nennen. Der Europäische Gerichtshof hat 2024 klargestellt: Der Rabatt selbst muss sich an diesem Preis messen (C-330/23, Aldi Süd).
Damit ist der klassische Trick — kurz hoch, dann runter — deutlich schwerer geworden. Zwei Fälle zeigen, warum:
Fall A · Netto, OLG Nürnberg 2025
Kaffee mit Preissprung vorher
-31 %
beworben
0,05 €
echte Ersparnis
4,44 € statt 6,49 € — der niedrigste Preis der 30 Tage davor lag aber bei 4,49 €.
Der Preis war kurz vor der Aktion angehoben worden. Das Urteil ist rechtskräftig, der BGH ließ keine Revision zu.
Fall B · Lidl, OLG Stuttgart 2025
Heimtrainer mit Schein-UVP
-53 %
gegenüber UVP
dauerhaft
darunter verkauft
Eine mit dem Hersteller verbundene Firma verkaufte das Gerät ständig deutlich unter der UVP. Die Empfehlung war nicht ernsthaft kalkuliert.
Werbung irreführend, Urteil rechtskräftig. Ein Mondpreis in Form einer UVP.
Wann wird eine UVP zum Mondpreis?
Mit einer unverbindlichen Preisempfehlung darfst du grundsätzlich werben. Der Bundesgerichtshof hat aber Grenzen gezogen. Irreführend ist die UVP-Werbung, wenn die Empfehlung:
- nicht ernsthaft kalkuliert wurde (BGH 2016, „Herstellerpreisempfehlung bei Amazon“),
- nicht mehr gilt, weil der Hersteller sie gesenkt oder aufgehoben hat,
- von einem Hersteller stammt, der im Inland nur einen Händler beliefert — dann gibt es keinen Markt, an dem sie sich orientieren könnte.
Eine feste Prozentgrenze, ab der eine UVP als Mondpreis gilt, gibt es nicht. Der BGH hat Aufschläge auf den Einkaufspreis mal beanstandet und mal durchgehen lassen. Entscheidend ist, ob der Preis am Markt tatsächlich eine Rolle spielt.
Häufige Fehler
Fehler 1 · Den Preis vor der Aktion hochsetzen
Zwei Wochen 49 €, dann „statt 49 € nur 29 €“? Wenn der Preis vorher monatelang bei 29 € lag, ist die Ersparnis null. Und weil du im Streit beweisen musst, wie lange der höhere Preis galt, brauchst du saubere Preisdaten.
Fehler 2 · Den 30-Tage-Preis verstecken
Der niedrigste Preis der letzten 30 Tage gehört gut lesbar neben den Rabatt, nicht in eine Fußnote. Der BGH hat das im Fall Netto 2025 deutlich gemacht.
Fehler 3 · Eigene „Empfehlungen“ erfinden
Eine UVP für die Eigenmarke, die nur du verkaufst? Das ist keine Empfehlung an einen Markt, sondern ein Mondpreis mit Etikett. Lass sie weg.
Fehler 4 · Alte UVPs nicht pflegen
Hersteller ändern ihre Empfehlungen. Wer die UVP aus dem Feed von vor zwei Jahren stehen lässt, wirbt mit einem Preis, der nicht mehr gilt.
So wirbst du sauber mit Rabatten
- Rechne vom 30-Tage-Tiefstpreis: Der Prozentwert muss sich an ihm messen, nicht an einem Spitzenwert.
- Speicher deinen Preisverlauf: WooCommerce und Shopify haben dafür Erweiterungen. So kannst du im Streit belegen, was wann galt.
- Prüf die UVP vor der Werbung: Ist sie aktuell? Verlangt sie am Markt jemand? Ein Blick in idealo oder Geizhals zeigt das schnell.
- Lieber echter kleiner Rabatt als großer Schein: 10 % auf den echten Preis überzeugen länger als 50 % auf einen erfundenen.
Häufige Fragen
Ist ein Mondpreis verboten?
Das Wort steht nicht im Gesetz. Werbung mit einem nie ernsthaft verlangten Ausgangs- oder Vergleichspreis ist aber irreführend nach § 5 UWG und kann von Mitbewerbern, Verbänden und Verbraucherzentralen abgemahnt werden.
Wie lange muss ein Preis gegolten haben, bevor ich ihn durchstreichen darf?
Das Gesetz nennt keine Mindestdauer für den alten Preis, sondern verlangt bei Waren den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Bezug. Galt der höhere Preis nur kurz, wird Irreführung vermutet — und du musst beweisen, wie lange er galt.
Darf ich mit der UVP werben?
Ja, wenn sie vom Hersteller stammt, ernsthaft kalkuliert ist und noch gilt. Die Abkürzung „UVP“ reicht. Ob ein Prozentrabatt auf die UVP die 30-Tage-Regel auslöst, ist zwischen den Gerichten umstritten.
Wie erkenne ich als Kunde einen Mondpreis?
Mit einem Preisverlauf, etwa bei Preisvergleichsportalen oder Browser-Erweiterungen. Liegt der Preis seit Wochen auf dem angeblichen Angebotsniveau, ist der Streichpreis Kulisse.
Gilt das auch für Dienstleistungen?
Die 30-Tage-Regel in § 11 PAngV spricht nur von Waren. Das Irreführungsverbot im UWG gilt aber für alle Angebote, also auch für Kurse, Software oder Beratung.